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ApoVWG
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Apothekenreform – eine Einordnung

2026 wird ein richtungsweisendes Jahr für die Apotheken. Die geplante Reform könnte den Markt grundlegend verändern. Welche Rolle die Apotheken übernehmen, hängt nicht nur von neuen Aufgaben ab – sondern vor allem von den wirtschaftlichen Rahmenbedingungen. Die PZ analysiert die Reformpläne.
AutorKontaktAlexander Müller
Datum 04.01.2026  08:00 Uhr

Kurz vor Weihnachten, am 17. Dezember, hat Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) ihr Apothekenversorgung-Weiterentwicklungsgesetz (ApoVWG) noch durchs Kabinett gebracht. Damit ist sie einen Schritt weiter als ihr Amtsvorgänger Karl Lauterbach (SPD), der mit seinen Reformplänen bekanntlich am Widerstand der FDP in der Ampelkoalition gescheitert war.

Dennoch hat auch Warken noch einen weiten Weg vor sich, denn aus den Bundestagsfraktionen der Regierungsparteien sowie aus den Bundesländern gab es bereits Kritik an den Plänen – vom Protest der Apothekerschaft ganz zu schweigen. Denn das ApoVWG sowie die parallel auf den Weg gebrachte Verordnung zur Änderung der Apothekenbetriebsordnung und weiterer Verordnungen enthalten noch Lücken und Schwachstellen.

Honorarfrage ungelöst

Wie schon beim Deutschen Apothekertag (DAT) im September von Warken angekündigt, sieht die Reform keine Anpassung des Fixums vor. Die Ministerin schiebt die Finanzlage der Krankenkassen vor, hat das Vorhaben aber noch nicht abgeschrieben. Bei der Vorstellung des ApoVWG im Ministerium gab sie am 17. Dezember zu Protokoll, die im Koalitionsvertrag angekündigte Erhöhung auf 9,50 Euro im neuen Jahr angehen zu wollen.

Die Ministerin will das Fixum nicht nur »zügig wieder auf die Tagesordnung« holen, sondern auch die notwendigen Spielräume schaffen. Die von Warken selbst eingesetzte »Finanzkommission Gesundheit« soll die Mehrausgaben von etwa 900 Millionen Euro berücksichtigen: »Ziel ist es, die Erhöhung bei den Sparmaßnahmen mit einzupreisen«, so Warkens Versprechen. Erste Ergebnisse der Kommission werden im März erwartet.

Hält Warken ihr Versprechen und geht die Honorarerhöhung an? Dafür spricht ihr klares Bekenntnis zur Apotheke vor Ort. Die Ministerin müsste mit ihren Zusagen nicht so konkret werden, wenn sie die Apotheken nur während des Gesetzgebungsprozesses bei Laune halten wollte.

Und was die Stimmung betrifft, dürfte der Gegenwind aus der eigenen Fraktion ebenso erheblich sein wie der Widerstand von den Apotheken, sollte die wirtschaftliche Stärkung ausbleiben. Immerhin geht es pro Betrieb um durchschnittlich 52.900 Euro Rohgewinn pro Jahr – gerechnet mit 46.000 Rx-Packungen je Apotheke. Massive Proteste der Apothekerschaft gegen die Ministerin würden den Wahlkampf in ihrem Heimatbundesland Baden-Württemberg belasten, in dem 2026 ein neuer Landtag gewählt wird.

Doch es gibt auch etliche Punkte, die gegen die Erhöhung sprechen. Trotz eines ersten Sparpakets haben etliche Krankenkassen zum Jahreswechsel die Beiträge erhöht. Für Millionen Versicherte wird es teurer. Zusätzliche Ausgaben im Gesundheitswesen dürften sich nur schwer vermitteln lassen – selbst wenn die Forderungen als gerechtfertigt angesehen werden.

Das betrifft die Regierung. Schon in der Beschlussvorlage für die Kabinettssitzung musste Warken die Bedenken aus dem Bundesfinanzministerium aufnehmen. Das Ressort von Vizekanzler Lars Klingbeil (SPD) betont, »dass Anpassungen bei den wirtschaftlichen Rahmenbedingungen der Apotheken mit den übergeordneten Zielen der Ausgabenstabilisierung im Gesundheitswesen im Einklang stehen müssen«. Das BMG solle sicherstellen, »dass signifikante Mehrausgaben« zulasten der GKV durch den Gesetzentwurf »vermieden werden«.

▶ Prognose: Viel, sehr viel hängt vom Ergebnis der Finanzkommission ab. Wenn die berufenen Experten plausible Einsparpotenziale definieren und die Politik diese auch gegen die erwart¬baren Widerstände heben kann, besteht zumindest Hoffnung auf die versprochene Honorarerhöhung. Mindestens ebenso wichtig ist die gesamtwirtschaftliche Lage. Und weil die Aussichten nicht besonders rosig sind, wird es 2026 wohl schwer werden mit der Erhöhung des Fixums.

Jährliche Honoraranpassung geplant

Umso wichtiger ist für die Apotheken, dass zumindest die Verhandlungs¬lösung mit der Anpassung der Arzneimittelpreisverordnung (AMPreisV) kommen soll. Und: Gegenüber dem Referentenentwurf wurde der Plan deutlich verbessert. Der Entwurf des neuen § 3a sieht jetzt »jährlich« eine Anpassung vor statt wie zuvor »regelmäßig«.

Zweiter Vorteil: Die »Kostenentwicklung der Apotheken bei wirtschaftlicher Betriebsführung« wurde im überarbeiteten Gesetzentwurf als Kriterium für die Anpassung eingefügt. Damit hat der Deutsche Apothekerverband (DAV) in den Verhandlungen mit dem GKV-Spitzenverband eine deutlich bessere Ausgangsposition.

Apotheken sichern die wohnortnahe Arzneimittelversorgung, doch stark steigende Kosten bei gleichbleibendem Honorar halten viele Betriebe wirtschaftlich nicht aus. / © Shutterstock/Mickis-Fotowelt
Im Jahr 2025 mussten zahlreiche Apotheken in Deutschland schließen. / © Imago/Markus Matzel

Die Beitragsstabilität der Kassen ist zwar immer noch als Anker enthalten, aber jetzt wie bei anderen Berufsgruppen mit Verweis auf § 71 Absatz 2 SGB V. Demnach müssen Vertragspartner neue Vergütungen so gestalten, dass Beitragserhöhungen ausgeschlossen werden.

▶ Prognose: Ein Spaziergang werden die Verhandlungen mit dem GKV-SV nicht, zumal über Fixum und prozentualen Anteil gestritten werden soll. Aber spätestens im Schiedsverfahren hätte man immerhin die gewünschten klaren Leitplanken. Das BMG ist zwar bei der Umsetzung nicht an das Ergebnis gebunden, wird die Empfehlung aber nicht ignorieren können. Die Verhandlungslösung hat das Potenzial, über eine Dynamisierung die Apotheken langfristig zu stärken. Das ist gut – und deutet gleichzeitig auf das Problem hin: Bis es zur ersten Anpassung kommt, dürfte es noch mindestens ein Jahr dauern und das ist für viele wirtschaftlich gefährdete Apotheken schlicht zu spät.

Höherer Notdienstzuschlag

Unmittelbar wirtschaftlich entlastend wird sich der höhere Notdienstzuschlag auswirken. Die 20 Cent pro Packung, die derzeit in den Topf für pharmazeutische Dienstleistungen (pDL) fließen, sollen künftig für Nacht- und Notdienste zur Verfügung stehen. Davon profitieren Apotheken im ländlichen Raum proportional mehr. Künftig sollen neben der Notdienstpauschale für Vollnotdienste auch Zuschüsse für Teilnotdienste (mindestens von 20 bis 22 Uhr) gezahlt werden, und zwar in Höhe von einem Fünftel des Betrages für den Vollnotdienst. Ein gesonderter »Landapothekenzuschlag« ist nicht mehr vorgesehen.

Die pDL sollen zunächst weiter aus dem mit rund 550 Millionen Euro gut gefüllten Topf bezahlt werden.

Ein weiteres Plus für die Apotheken ist die geplante Wiederfreigabe von Skonti. Für vorfristige Zahlung sollen laut den Verordnungsplänen handelsübliche Skonti künftig wieder möglich sein. Der Großhandelsverband Phagro hat allerdings schon angemahnt, dass die Vorfristigkeit unabdingbar sei.

▶ Prognose: Die Großhändler werden unter der neuen Lösung auf Dekadenzahlung umstellen. Liquidität wird eine zentrale Größe für die Wirtschaftlichkeit einer Apotheke. Was die Skonto-Verhandlungen angeht, könnte die Schere zwischen großen und kleinen Apotheken bei den Konditionen weiter auseinandergehen.

PTA-Vertretung

Die umstrittene PTA-Vertretung wurde zwar nicht ganz aus dem Gesetzentwurf gestrichen. Doch die Anforderungen sind jetzt deutlich höher. Die befristete Vertretung des Inhabers oder der Inhaberin durch PTA ist an mehrere Voraussetzungen geknüpft. Vorgesehen ist sie laut Gesetzentwurf »zum Zweck einer vorübergehenden Aufrechterhaltung des Betriebs von Apotheken« und »zur Sicherstellung der Arzneimittelversorgung in ländlichen Regionen«.

Und auch dann hat die Apothekenleitung keinen Anspruch darauf. Die zuständige Behörde »kann« auf Antrag des Inhabers »im Einzelfall« eine solche Vertretung genehmigen. Geblieben ist im Vergleich zur bisherigen Version die zeitliche Begrenzung: »für bis zu 20 Tage im Jahr, jedoch längstens an zehn zusammenhängenden Tagen«. An dieser Stelle setzt die Befürchtung der Apothekenrechtler an, dass sich die Präsenzpflicht deutlich schwerer wird verteidigen lassen, wenn solche Ausnahmen zulässig sind.

Neu ist die räumliche Begrenzung. Die Behörde darf die Genehmigung für eine PTA-Vertretung nur erteilen, wenn sich im Umkreis von mindestens sechs Kilometern keine weitere Apotheke befindet. Und sie muss bei der Prüfung des Antrags die »regionale Arzneimittelversorgung und die Personalsituation der Apotheke« berücksichtigen. Den Fachkräftemangel und die Sicherstellung der Apothekenversorgung führt das BMG in der Begründung für die – zunächst fünfjährige – Erprobung der PTA-Vertretung an.

▶ Prognose: Das Vorhaben wurde im neuen Entwurf so verkompliziert, dass es in der Praxis kaum zur Anwendung kommen dürfte. Selbst im BMG rechnet man mit allenfalls 500 Apotheken, die dafür infrage kommen. Die juristischen Hardliner warnen, dass die bloße Möglichkeit die Gefahr des Systembruchs birgt.

Strengere Transportvorschriften für Versender

Strengere Vorgaben will das Ministerium Arzneimittelversendern auferlegen: Die Transportverpackung muss den Schutz des Arzneimittels vor Bruch oder Beeinträchtigung sicherstellen und die Transportbedingungen müssen Qualität, Wirksamkeit und Unversehrtheit des jeweiligen Arzneimittels gewährleisten können. Auch für den Botendienst werden die Auflagen angezogen.

▶ Prognose: Strengere Regeln sind gut. Ihre Einhaltung zu kontrollieren und Verstöße zu sanktionieren, ist Sache der Aufsicht. Hier besteht schon lange Handlungsbedarf.

Zweigapotheken

Das BMG hält an den geplanten Erleichterungen für Zweigapotheken fest: Die Anforderungen an die Vorhaltung von Räumen sollen reduziert werden. Aber auch hier wird die Zulassung unter die Ermessensentscheidung der Behörde gestellt und die »Abgelegenheit« näher konkretisiert. Das BMG möchte zudem die Öffnungszeiten flexibilisieren und dadurch Personal sparen. Daraus könne sich eine Ersparnis von 25,5 Stunden pro Woche ergeben, kalkuliert das Ministerium.

Gleichzeitig will die Regierung die Apotheken stärker bei der Primärversorgung einbinden und in vielen Fällen zur ersten Anlaufstelle im Gesundheitswesen machen. Dazu sollen sie mit neuen Rechten ausgestattet werden: Unter streng definierten Bedingungen sollen sie Rx-Arzneimittel ohne Verordnung abgeben dürfen (siehe Interview mit Frau Dr. Griese-Mammen). Auch Impfungen und Tests in Apotheken sollen ausgeweitet werden.

▶ Prognose: Bei der Auswahl der Rx-Medikamente will sich das BMG mit dem Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) sowie den Arzneimittelkommissionen der Ärzte- und Apothekerschaft abstimmen. Explizit ausgeschlossen sind laut Entwurf Arzneimittel mit hohem Missbrauchs- und Abhängigkeitspotenzial sowie systemisch wirkende Antibiotika. Aber die Kassenärztliche Bundesvereinigung wird ihre Fundamentalopposition kaum aufgeben, dieser Prozess dürfte sich noch etwas hinziehen.

Unter den zahlreichen weiteren Regelungen im ApoVWG und der Verordnung finden Apotheker auch positive Aspekte wie den Ausschluss bestimmter Retaxationen sowie Türöffner für neue pDL. Die vermeintliche Stärkung der Paritätischen Stelle zur Verfolgung von Verstößen gegen die Preisbindung dürfte dagegen eher ein Papiertiger bleiben.

Fazit

Der Entwurf wurde gegenüber dem Referentenentwurf deutlich verbessert, vor allem die PTA-Vertretung konkreter und enger gefasst und die Verhandlungslösung wasserdichter gemacht. Was immer noch fehlt, ist die Fixumserhöhung. Sollte die noch nachgereicht werden, hätte die Ministerin aus Apothekersicht ein ordentliches Gesetz vorgelegt.

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