| Alexander Müller |
| 04.01.2026 08:00 Uhr |
Das BMG hält an den geplanten Erleichterungen für Zweigapotheken fest: Die Anforderungen an die Vorhaltung von Räumen sollen reduziert werden. Aber auch hier wird die Zulassung unter die Ermessensentscheidung der Behörde gestellt und die »Abgelegenheit« näher konkretisiert. Das BMG möchte zudem die Öffnungszeiten flexibilisieren und dadurch Personal sparen. Daraus könne sich eine Ersparnis von 25,5 Stunden pro Woche ergeben, kalkuliert das Ministerium.
Gleichzeitig will die Regierung die Apotheken stärker bei der Primärversorgung einbinden und in vielen Fällen zur ersten Anlaufstelle im Gesundheitswesen machen. Dazu sollen sie mit neuen Rechten ausgestattet werden: Unter streng definierten Bedingungen sollen sie Rx-Arzneimittel ohne Verordnung abgeben dürfen (siehe Interview mit Frau Dr. Griese-Mammen). Auch Impfungen und Tests in Apotheken sollen ausgeweitet werden.
▶ Prognose: Bei der Auswahl der Rx-Medikamente will sich das BMG mit dem Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) sowie den Arzneimittelkommissionen der Ärzte- und Apothekerschaft abstimmen. Explizit ausgeschlossen sind laut Entwurf Arzneimittel mit hohem Missbrauchs- und Abhängigkeitspotenzial sowie systemisch wirkende Antibiotika. Aber die Kassenärztliche Bundesvereinigung wird ihre Fundamentalopposition kaum aufgeben, dieser Prozess dürfte sich noch etwas hinziehen.
Unter den zahlreichen weiteren Regelungen im ApoVWG und der Verordnung finden Apotheker auch positive Aspekte wie den Ausschluss bestimmter Retaxationen sowie Türöffner für neue pDL. Die vermeintliche Stärkung der Paritätischen Stelle zur Verfolgung von Verstößen gegen die Preisbindung dürfte dagegen eher ein Papiertiger bleiben.
Der Entwurf wurde gegenüber dem Referentenentwurf deutlich verbessert, vor allem die PTA-Vertretung konkreter und enger gefasst und die Verhandlungslösung wasserdichter gemacht. Was immer noch fehlt, ist die Fixumserhöhung. Sollte die noch nachgereicht werden, hätte die Ministerin aus Apothekersicht ein ordentliches Gesetz vorgelegt.