| Ev Tebroke |
| 14.08.2026 09:00 Uhr |
Doch auch die Raumtemperatur ist entscheidend, wie Jeinsen betont. Denn die meisten DIN-Geräte seien nur für eine Umgebungstemperatur bis maximal 35 Grad Celsius ausgelegt. Wird es heißer, ist die Kühlleistung in Gefahr. Für die Lagerräume empfiehlt Jeinsen zudem für alle Räume eine Temperaturüberwachung. Oder eine Raumüberwachung samt Dokumentation und Alarmierung, die sich oft mit guten Alarmanlagen koppeln lasse.
Um die Kühlschränke vor Überlastung und nicht kühlpflichtige Präparate vor der Sommerhitze zu schützen, nennt der Apothekenberater neben Klimaanlagen und Ventilatoren Wärmedämmung, aber auch Möglichkeiten wie Fassadenbegrünung, einen hellen Fassadenanstrich, eine hellere Dacheindeckung oder das Aufbringen von Sonnenkollektoren. Alles Maßnahmen, die einen Kühlungseffekt haben. Für Schaufenster erzielten Wärmeschutzverglasungen den größten Effekt.
Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) und die Bundesapothekerkammer (BAK) haben einen Musterhitzeschutzplan für Apotheken bereitgestellt. Darin ist auch geregelt, ab wann welche Maßnahmen für Mitarbeitende gelten. So soll etwa ab Warnstufe 1 des Deutschen Wetterdienstes für das Team leichtere und atmungsaktive Dienstkleidung bereitstehen und ausreichend Pausenzeiten sowie Flüssigkeitsaufnahme ermöglicht werden. Botendienste sollten dann möglichst an Tagesrandzeiten erfolgen. Ab Warnstufe 2 muss der Personaleinsatz angepasst werden; zudem gilt es, vulnerable Beschäftigte besonders zu berücksichtigen, wie Jeinsen erläutert.
Was den Versicherungsschutz betrifft, so sollten Apotheken grundsätzlich mit branchenspezifischen All-Risk-Policen abgesichert werden, rät Jeinsen, der auch Fachbereichsleiter beim BVSV (Bundesverband der Sachverständigen für das Versicherungswesen) ist. Bei diesen Policen sei unbedingt darauf zu achten, dass »unbenannte Gefahren« und Vorgaben der Apothekenaufsicht – manchmal Pharmazierat-Klausel genannt – mitversichert sind.
Die Absicherung »unbenannter Gefahren« ist dem Experten zufolge gewissermaßen die Eingangstür zum maximal möglichen Versicherungsschutz. Damit seien »praktisch alle Schäden versichert, sofern sie nicht explizit ausgeschlossen werden«.
Die sogenannte Pharmazierat-Klausel ist Jeinsen zufolge wichtig, weil damit der Versicherer einräumt, dass Entscheidungen der Apothekenaufsicht auch für die Regulierung bindend sind. Wenn etwa nach einem Brand der Pharmazierat entscheidet, dass bestimmte Medikamente nicht mehr abgebbar sind, weil die Packungen nach Rauch riechen, dann müsse der Versicherer dieser Einschätzung folgen.