| Ev Tebroke |
| 14.08.2026 09:00 Uhr |
Extremhitze: Im Zuge des Klimawandels gibt es hierzulande immer häufiger heftige Hitzeperioden. Apotheken müssen sich entsprechend auch beim Versicherungsschutz wappnen. / © Imago Images / Ralph Peters
Die heftigen Hitzeperioden dieses Sommers zeigen, was auf uns zukommt. Denn mit dem Klimawandel werden solche Extrembedingungen künftig häufiger werden. Auch für Apotheken bringt das neue Herausforderungen, denen sie sich stellen müssen. So dürften nicht nur bei den Lagerbedingungen für Arzneimittel zusätzliche Vorkehrungen nötig werden. Im Blickfeld stehen auch der Arbeitsschutz sowie die Gesundheit der Kunden. Welche Vorkehrungen Apotheken treffen sollten und was beim Thema Versicherungsschutz zu beachten ist, dazu hat die PZ den Apothekenberater und Versicherungsexperten Michael Jeinsen gefragt.
Was die Arzneimittellagerung betrifft, so gibt hier die Apothekenbetriebsordnung (ApoBetrO) den rechtlichen Rahmen und liefert eindeutige Vorgaben. So sollten kühlpflichtige Mittel grundsätzlich in einem Temperaturkorridor von 2–8 Grad Celsius gelagert werden; diese dürften nach kurzfristigen Abweichungen – meist nach oben – aber weiterhin abgegeben werden, so Jeinsen. Bei den kühlkettenpflichtigen Präparaten hingegen muss der 2–8-Grad-Korridor lückenlos eingehalten und dokumentiert werden.
Bei kühlpflichtigen Präparaten gehen Versicherer Jeinsen zufolge davon aus, dass nur spezielle Pharma-Medikamentenkühlschränke nach der neuen DIN 13277 oder der vorherigen 58345 die sichere Einhaltung des Temperaturkorridors von 2–8 Grad gewährleisten können. »Deshalb sind Kühlschränke, die älter als acht bis zehn Jahre sind, in aller Regel nicht geeignet. Und jüngere ohne DIN leider auch nicht.«
Jeinsen rät, beim Kühlschrankkauf stets die DIN-Norm zu prüfen. Denn Versicherer würden für Apotheken nur diese Geräte anerkennen. Dafür stünden dann meist auch höhere Summen im Versicherungsschein.
Zum Vergleich: Kühlgut in Geräten ohne DIN-Norm würde standardmäßig wie ein Gastronomie- oder Einzelhandelskühlschrank versichert: in der Regel mit rund 5000 Euro, in der Spitze bis maximal 25.000 Euro Warenwert. In DIN-Kühlschränken hingegen seien Waren standardmäßig mit 75.000 bis 100.000 Euro versichert.