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Versicherungen und Arbeitsschutz
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Apotheken müssen sich gegen Hitze wappnen

Der Klimawandel und dadurch bedingte extreme Hitzeperioden stellen Apotheken bei der Arzneimittelversorgung vor neue Herausforderungen. Nicht nur hinsichtlich der Lagerbedingungen gibt es viel zu beachten. Auch bei Versicherungen und beim Arbeitsschutz braucht es die eine oder andere Neujustierung.
AutorKontaktEv Tebroke
Datum 14.08.2026  09:00 Uhr

Wichtig: Pharmazierat-Klausel; Innovationsklausel

Jeinsen warnt vor Policen, in denen nur die versicherten Schadensursachen aufgelistet sind und in denen die apothekenspezifischen Risiken nicht ausdrücklich als mitversichert benannt sind. Diese könnten und würden beim alleinigen Schadensgrund »Hitze« jeden Versicherungsschutz versagen. Bei größeren Schadenssummen könne auch nicht mit Kulanz gerechnet werden.

Als weiteren wichtigen Punkt nennt der Versicherungsexperte die sogenannte »Innovationsklausel«. Diese legt demnach fest, dass der Versicherungsschutz Änderungen zugunsten des Versicherungsnehmers automatisch aufnimmt. Als aktuelles Beispiel nennt Jeinsen das Apothekenversorgung-Weiterentwicklungsgesetz (ApoVWG). Wenn dieses neue Leistungen in Apotheken zulässt, dann würden diese automatisch als versicherte apothekentypische Risiken in den Versicherungsumfang aufgenommen.

 

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