| Ev Tebroke |
| 14.08.2026 09:00 Uhr |
Jeinsen warnt vor Policen, in denen nur die versicherten Schadensursachen aufgelistet sind und in denen die apothekenspezifischen Risiken nicht ausdrücklich als mitversichert benannt sind. Diese könnten und würden beim alleinigen Schadensgrund »Hitze« jeden Versicherungsschutz versagen. Bei größeren Schadenssummen könne auch nicht mit Kulanz gerechnet werden.
Als weiteren wichtigen Punkt nennt der Versicherungsexperte die sogenannte »Innovationsklausel«. Diese legt demnach fest, dass der Versicherungsschutz Änderungen zugunsten des Versicherungsnehmers automatisch aufnimmt. Als aktuelles Beispiel nennt Jeinsen das Apothekenversorgung-Weiterentwicklungsgesetz (ApoVWG). Wenn dieses neue Leistungen in Apotheken zulässt, dann würden diese automatisch als versicherte apothekentypische Risiken in den Versicherungsumfang aufgenommen.