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Schnelltestportal der Corona-Warn-App

Apotheken müssen sich bis 1. August registrieren, aber nicht anbinden

Ab 1. August müssen Apotheken an die Corona-Warn-App angeschlossen sein, wenn sie die sogenannten Bürgertests abrechnen wollen. Nun räumt das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) allerdings eine Übergangsfrist ein. Demnach reicht zunächst eine Registrierungsanfrage aus.
Stephanie Schersch
23.07.2021  15:00 Uhr

Schnelltest auf das Coronavirus sind aus dem Alltag mit der Pandemie nicht mehr wegzudenken. Wer möchte, kann sich zwei Mal in der Woche kostenlos testen lassen, das hatte Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) im Frühjahr festgelegt. Auch viele Apotheken bieten solche Bürgertests an. Abgerechnet wird über die Kassenärztlichen Vereinigungen, das schreibt die Testverordnung vor.

Ab 1. August wird zudem die Anbindung an die Corona-Warn-App (CWA) für die Apotheken zur Pflicht. Auf diese Weise sollen Ergebnisse der Schnelltests künftig auch die dort eingespielt werden können. Neben den Offizinen müssen auch die Arztpraxen und alle Testzentren angeschlossen sein. Doch offenbar ist die technische Anbindung kompliziert. Der Prozess benötige mehrere Tage, schreibt die ABDA in einem Rundschreiben an ihre Mitgliedsorganisationen. »Nach Angaben des BMG ist in der Kürze der verbleibenden Zeit eine vollständige Anbindung bis zum 1. August 2021 nicht mehr möglich.«

Eine Bestätigung von T-Systems reicht aus 

Für Apotheken ohne Anbindung bedeutet das allerdings nicht automatisch, dass sie ab August keine Tests mehr abrechnen können. Vielmehr soll es eine Art Übergangsfrist geben. Laut ABDA ist zunächst die Anfrage zur Registrierung im CWA-Schnelltestportal ausschlaggebend. Wer eine solche Anfrage beziehungsweise eine Bestätigung von T-Systems über den Eingang der Registrierung mit Datum vor dem 1. August vorlegen kann, soll weiterhin eine Vergütung bekommen. »Dementsprechend sollte eine Registrierungsanfrage vor dem 1. August gestellt werden«, schreibt die Bundesvereinigung.

Nicht alle Apotheken müssen sich derweil selbst an das zentrale Schnelltestportal anbinden. So nutzen Offizinen unter Umständen ein Testmanagement-System, das bereits über eine Schnittstelle zur CWA verfügt und die Anbindung auf diese Weise möglich macht. 

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