Ampel-Parteien wollen Maskenpflicht bis März 2022 |
Viele derzeit bekannte Regelungen wie etwa die Maskenpflicht sollen auch nach Beendigung der Pandemie-Notlage weiterhin Vorschrift bleiben. Die Entscheidung darüber treffen die einzelnen Bundesländer. / Foto: Adobe Stock/Minerva Studio
Ab dem 25. November wird in Deutschland keine epidemische Notlage mehr bestehen. Dann läuft der zuletzt im August diesen Jahres vom Parlament verlängerte Status der epidemischen Notlage von nationaler Tragweite automatisch aus. Verlängert wird er nicht – im Gegenteil: Die mögliche Ampel-Koalition will auch auf Landesebene auf drastische politische Maßnahmen wie die Anordnung eines Lockdowns verzichten, das teilten die Fraktionen von SPD, Grüne und FDP heute mit. Gleichzeitig sollen aber von den jeweiligen Landtagen weiterhin befristet Coronaregelungen erlassen werden können, wenn es der Pandemieverlauf erfordert.
Der »eingriffsintensive Maßnahmenkatalog« aus § 28a Infektionsschutzgesetz (IfSG) werde nach Beendigung der epidemischen Lage im Bundesgebiet keine Anwendung mehr finden, heißt es in einem Eckpunktepapier der Bundestagsfraktionen von SPD, Grüne und FDP, das der PZ vorliegt. Die Parteien wollen zudem auch die Möglichkeit streichen, dass die einzelnen Bundesländer besagten Maßnahmenkatalog nach dem 24. November weiter anwenden können. Dies wäre gemäß aktueller Gesetzeslage im IfSG auch nach Beendigung der Pandemie-Notlage weiterhin möglich. »Wir werden auch die derzeit noch im Gesetz vorgesehene Möglichkeit streichen, diesen Katalog gemäß § 28a Absatz 7 Satz 1 IfSG nach Ablauf der epidemischen Lage in einzelnen Bundesländern durch den jeweiligen Landtag auf Landesebene für anwendbar zu erklären«, so die möglichen künftigen Regierungsparteien. Damit wären drastische politische Maßnahmen, wie etwa ein Lockdown oder Ausgangssperren auch auf Landesebene verboten.
Gleichzeitig soll es aber eine Rechtsgrundlage für die Länder geben, damit sie auch weiterhin zum Schutz vor den bestehenden Covid-19-Gefahren mit entsprechenden Maßnahmen agieren können. Diese sollen für einen Übergangszeitraum anwendbar sein und spätestens zum Frühlingsanfang am 20. März bundesweit auslaufen.
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