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PTA-Regelung im ApoVWG
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Adexa warnt vor Rechtsunsicherheit

Die PTA-Vertretungsregelung ist beschlossen – mit dem Apothekenversorgung-Weiterentwicklungsgesetz (ApoVWG) sollen PTA »zur Aufrechterhaltung des Betriebs« vorübergehend einspringen können. Die Apothekengewerkschaft Adexa sieht Klärungsbedarf.
AutorKontaktCornelia Dölger
Datum 08.06.2026  11:45 Uhr
GKV-Spargesetz an diesem Freitag erstmals im Bundestag

GKV-Spargesetz an diesem Freitag erstmals im Bundestag

Mit der am 3. Juni vom Kabinett beschlossenen sukzessiven Fixumserhöhung zeigt sich die Gewerkschaft zufrieden. Die zweistufige Anhebung auf 9 Euro zum 1. Juli 2026 und 9,50 Euro zum 1. Januar 2027 solle die wirtschaftliche Situation der Apotheken verbessern. Die Adexa werde sich dafür einsetzen, dass die zusätzlichen Mittel bei den Beschäftigten ankommen.

Ein Wermutstropfen sind allerdings die parallel laufenden Sparpläne zur Stabilisierung der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Mit dem GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz, das an diesem Freitag in erster Lesung im Bundestag beraten wird, wird Apotheken ein um 30 Cent auf 2,07 Euro erhöhter Kassenabschlag aufgebürdet; das höhere Fixum wird also umgehend auf anderem Wege wieder geschmälert. Dass die Kassen das erhöhte Fixum zudem als unvereinbar mit dem Spargesetz kritisierten, stelle einen »realen Unsicherheitsfaktor« für die Apotheken dar, schreibt die Gewerkschaft. Um so bedeutsamer sei, dass »die volle Fixumsanhebung dennoch gesichert werden konnte«.

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