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Interview

ABDA-Präsident im Morgenmagazin

ABDA-Präsident Friedemann Schmidt war heute Morgen live im Morgenmagazin von ARD und ZDF. Im Interview gab er Auskunft über die politischen Forderungen der Apotheker und nahm Stellung zum Fall der Apotheke in Köln, die nach dem tragischen Todesfall einer Patientin vorerst geschlossen wurde.
Annette Mende
27.09.2019  11:02 Uhr

Lieferengpässe, Rabattverträge und Onlineversand sind Themen, die die Öffentlichkeit zwar unmittelbar betreffen, deren komplexe Zusammenhänge jedoch schwierig zu verstehen sind. Apotheker sehen sich hier häufig unverschuldet in der Defensive, müssen verärgerten Kunden erklären, warum sie ihnen trotz der eingeschränkten Lieferbarkeit ihres Medikaments kein anderes geben dürfen, und immer häufiger hinnehmen, dass die Patienten Arzneimittel im Internet bestellen – sich bei Problemen dann aber trotzdem an ihre Präsenzapotheke wenden.

Im Morgenmagazin von ARD und ZDF bekam ABDA-Präsident Friedemann Schmidt heute die Gelegenheit, mit einigen Vorurteilen gegen die vermeintlich wettbewerbsfeindlichen Apotheker aufzuräumen – und er nutzte sie. Schmidt erklärte im Live-Interview, warum es in einem sozialen Gesundheitssystem wie dem deutschen so wichtig ist, dass verschreibungspflichtige Medikamente einer Preisbindung unterliegen, und worin für die deutschen Apotheker seit dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) 2016 die Crux besteht.

Um die wettbewerbliche Schieflage zwischen deutschen Präsenzapotheken und Versendern im EU-Ausland geradezurücken, gebe es zwei Wege, so Schmidt: das gerade erst vom Bundesrat geforderte Verbot des Versandhandels mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln (Rx-VV) und die im derzeit diskutierten Apotheken-Stärkungsgesetz (VOASG) vorgesehene Regelung über das Fünfte Sozialgesetzbuch (SGB V). Mit dem gestern vom Deutschen Apothekertag angenommenen Antrag im Hinterkopf machte Schmidt deutlich, dass die Apotheker ein Rx-VV begrüßen würden, dass dieses im geplanten Gesetz aber nicht vorgesehen sei.

Auf den Fall einer Kölner Apotheke angesprochen, die nach dem Tod einer schwangeren Frau und ihres Babys aufgrund einer fehlerhaften Rezeptur gestern von der Aufsichtsbehörde geschlossen wurde, erläuterte Schmidt, dass dies ein tragischer Einzelfall sei, von dem man nicht auf die Qualität der Rezepturen in Apotheken allgemein schließen dürfe. »Der Fall beschränkt sich offensichtlich auf diese Kölner Apotheke.« Trotzdem würden die Apotheker, sobald sie wissen, wie dieser Fall zustande gekommen ist, prüfen, ob möglicherweise weitere Sicherheitsmaßnahmen einbezogen werden könnten, um solche fürchterlichen Fälle in der Zukunft auszuschließen. »Ganz ausschließen wird man sie nicht können. Wo Menschen handeln, machen sie Fehler und besteht manchmal eben auch Gefahr«, sagte Schmidt.

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