ABDA fordert Paxlovid-Abgabe ohne Verordnung |
Die ABDA findet, dass das antiviral wirkende Covid-19-Therapeutikum auch ohne Verordnungen in Apotheken abgegeben werden könnte. / Foto: IMAGO/ZUMA Wire
Mehreren Medienberichten zufolge laufen die Vorbereitungen auf die kommende Herbst- und Winter-Saison im Bundesgesundheitsministerium derzeit auf Hochtouren. Neben einer Aktualisierung des Infektionsschutzgesetzes will das von Prof. Karl Lauterbach (SPD) geleitete Ministerium eine Verordnung herausgeben, mit der Ärzte ermächtigt werden, das Covid-19-Therapeutikum Paxlovid und den monoklonalen Antikörper Evusheld direkt in den Praxen abzugeben. Demnach sollen die Mediziner auch eine Vergütung für die direkte Abgabe erhalten.
In einem Statement gegenüber der PZ hat sich die ABDA ablehnend zu diesem Vorschlag geäußert. Wörtlich sagte eine Sprecherin: »Es gibt keinerlei Anlass, den bewährten Weg des Arzneimittels über die Apotheke zu verlassen. Im Gegenteil: Die Patientinnen und Patienten, die sich sehr häufig zu Hause befinden, können über die Botendienste der Apotheken versorgt werden. Die Verordnungs-/Versorgungskette funktioniert im (auch telefonischen) Verordnungsfall bis zur Lieferung per Apothekenboten an den Patienten zu Hause schnell und ohne jegliche Probleme.«
Die Bundesregierung hat inzwischen mehr als eine Million Dosen des antiviral wirksamen Medikaments Paxlovid (Nirmatrelvir/Ritonavir) zentral beschafft. Die Verordnungen liegen allerdings nach wie vor im fünfstelligen Bereich. Weil anfangs nur wenige Dosen des Medikamentes nach Deutschland kamen, hatte die Bundesregierung den Apotheken verboten, das Präparat zu lagern. Die ABDA weist in ihrem Statement nun aber darauf hin, dass Paxlovid seit einigen Wochen unbegrenzt gelagert werden darf in den Apotheken. Die Einzelbestellungen beim Großhandel seien also weggefallen.
Paxlovid muss innerhalb von fünf Tagen nach den ersten Covid-19-Symptomen eingenommen werden, um Risikopatienten vor einem schweren Krankheitsverlauf zu schützen. Mit dem Vorschlag, dass Ärzte das Medikament direkt abgeben sollen, will das BMG die Versorgung mit dem Arzneimittel offenbar beschleunigen. Doch auch dafür sieht die ABDA keinen Grund. Vielmehr dreht die Standesvertretung der Apotheker den Spieß um und weist darauf hin, dass es in den USA inzwischen erlaubt ist, dass Apotheker das Präparat ohne ärztliche Verordnung abgeben. »Die Abgabe in Apotheken auch ohne ärztliche Verordnung ist als Ausnahmeregelung deshalb erwägenswert. Es gibt dazu auch international Vorbilder, etwa in den USA. Vorteile der Apotheken sind die gute flächendeckende Erreichbarkeit und die langen Öffnungszeiten.«
Sollte dies nicht möglich sein, will die ABDA jedoch am bewährten System festhalten. »Die beste Lösung besteht jedoch darin, dass Arzneimittel gegen COVID-19 umfassender verordnet werden. Dann kann auch ohne grundlegende Systemänderung den Patientinnen und Patienten schnell geholfen werden.«
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