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Neue Corona-Maßnahmen

BMG will Paxlovid-Abgabe in Arztpraxen ermöglichen

Nach Informationen der Nachrichtenagentur dpa verhandeln die Bundesregierung und die Bundesländer derzeit über neue Corona-Maßnahmen für die kommende Herbst- und Winter-Saison. Offenbar plant das Bundesgesundheitsministerium auch damit, das Covid-19-Therapeutikum Paxlovid direkt von Ärzten abgeben zu lassen.
dpa
PZ
19.07.2022  09:18 Uhr
BMG will Paxlovid-Abgabe in Arztpraxen ermöglichen

Bei den Vorbereitungen für eine erwartete nächste Corona-Welle im Herbst rücken wieder umfassendere Schutzvorgaben für das Alltagsleben in den Blick. Aus den Ländern wächst der Druck gen Berlin, bald größere Eingriffsmöglichkeiten bei einer kritischen Pandemie-Lage festzulegen. Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) unterstützte die Stoßrichtung. »Die Bundesländer müssen bei den Schutzmaßnahmen entfesselt werden«, schrieb er am Montag bei Twitter.

Neben einer Rechtsgrundlage dafür im Infektionsschutzgesetz sollen zum Herbst unter anderem auch noch eine größere Impfkampagne, ein schnellerer Einsatz von Medikamenten und genauere Daten parat stehen. Der Nachrichtenagentur dpa zufolge will Lauterbach insbesondere die Abgabe der vom Bund zentral beschafften Covid-19-Medikamente Paxlovid und Evusheld neu regeln. Zur Erinnerung: Das BMG hatte mehr als eine Million Dosen Paxlovid beschafft, bislang wurde aber nur ein Bruchteil davon verordnet und über Apotheken abgegeben. Das Ministerium will es Ärzten daher ermöglichen, das Präparat direkt abzugeben. Anderen Medienberichten zufolge plant das BMG derzeit eine Rechtsverordnung, mit der das Apothekenprivileg bei Paxlovid und dem monoklonalen Antikörper Evusheld aufgehoben werden soll.

Derzeit bekommen die Apotheken für die Abgabe von Paxlovid eine Sondervergütung in Höhe von 30 Euro, für den Botendienst sind weitere 8 Euro vorgesehen. Den Medienberichten zufolge sollen nach den neuen Regeln auch Ärzte eine Honorierung für die Abgabe erhalten.

BMG rechnet mit prekärer Situation

Das Gesundheitsministerium rechnet angesichts der ansteckenderen Virusvariante BA.5 nach dem Sommer mit einer »prekären Situation«, wie es aus Kreisen des Ressorts hieß. Es sei wie bei einer an beiden Enden zugleich brennenden Kerze: einerseits nicht nur viele, sondern sogar sehr viele Infektionsfälle in der Bevölkerung - und andererseits ebenfalls viele infiziert ausfallende Pflegekräfte oder Ärzte. Um diese Kerze zu löschen, werde »ein breites Repertoire von Schutzmaßnahmen« notwendig sein. Die Länder müssten vieles machen können, um auf die Lage reagieren zu können.

In der Bundesregierung verhandelt Lauterbach mit Justizminister Marco Buschmann (FDP) über ein Konzept. Denn die zum Frühjahr vor allem auf Drängen der FDP deutlich zurückgefahrenen Corona-Bestimmungen im Infektionsschutzgesetz laufen am 23. September aus. Sie sind Rechtsgrundlage für Maßnahmen in den Ländern und nennen mögliche Instrumente. Zuletzt fielen damit allgemeine Maskenpflichten für Veranstaltungen oder beim Einkaufen weg, ebenso Zutrittsregeln wie 2G oder 3G. Die Koalition strebt eine Einigung noch im Juli an. Der Bundestag kommt nach der Sommerpause ab 5. September wieder zur ersten Sitzungswoche zusammen und könnte das Gesetz dann beschließen.

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