ABDA fordert gleiches Honorar für Ärzte und Apotheker |
Ein Abstrich erfordert immer den gleichen Aufwand – egal ob ein Arzt oder Apotheker den Coronatest durchführt. / Foto: UKE
Seit Monaten übernehmen die Apotheker wichtige Aufgaben im Kampf gegen die Pandemie. In wenigen Tagen soll nun noch eine weitere hinzukommen: Ab Samstag sollen die Gesundheitsämter auch Apotheken offiziell beauftragen können, Patienten auf das Coronavirus zu testen. Das geht aus einem Entwurf hervor, mit dem das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) die Testverordnung überarbeiten will.
Demnach soll die Verordnung künftig in Paragraf 6 explizit alle Leistungserbringer nennen, an die sich der öffentliche Gesundheitsdienst wenden kann. Neben Apotheken sollen dazu auch medizinische Labore, Zahnärzte sowie ärztliche und zahnärztliche Einrichtungen zählen. In den Offizinen sollen nur Antigentests zum Einsatz kommen. Pro Test ist für sie neben einer Erstattung der Beschaffungskosten dabei ein Honorar von 5 Euro vorgesehen – und damit nur ein Drittel der Vergütung, die Ärzte und Zahnmediziner für die gleiche Leistung bekommen.
Aus Sicht der ABDA ist diese Regelung nicht nachvollziehbar. Die Bundesvereinigung hat sich am gestrigen Mittwoch an das BMG gewandt und Stellung bezogen. Der mit den Tests verbundene Aufwand sei für alle Leistungsbringer gleich, schreibt die Standesvertretung in einem Rundschreiben an die Apothekerkammern und –verbände. »Auch die Kosten für das eingesetzte Personal sind grundsätzlich vergleichbar.« Eine Erklärung der unterschiedlichen Vergütungsregeln geht aus dem Verordnungsentwurf an keiner Stelle hervor. Selbst wenn die unterschiedlichen Vorgaben auf bestimmte Testarten oder -orte abzielen sollten, macht auch das auch Sicht der ABDA keinen Sinn. Schließlich »wäre auch dies unabhängig von den betroffenen Leistungserbringern«, heißt es.
Dabei verweist die Bundesvereinigung auch auf die Erfahrungen von Apotheken, die bereits Antigentests durchführen. Das ist seit Ende Dezember offiziell erlaubt. Ein Test kostet den Patienten dabei in der Regel zwischen 30 und 50 Euro. Eine Gebührenhöhe von 5 Euro liege damit deutlich unter allen Erfahrungswerten in der Kostenkalkulation, schreibt die ABDA. Ein derart niedriges Honorar lasse sich schlichtweg nicht rechtfertigen.
Das BMG möchte sich zu den unterschiedlichen Gebührensätzen für Ärzte und Apotheker derzeit nicht äußern. Auf Nachfrage der PZ verwies das Ministerium auf die laufende Abstimmung des Verordnungsentwurfs. Ob an der Vergütung der Apotheker noch einmal geschraubt wird, ist unklar. So hatte das BMG die ABDA in ihre Pläne gar nicht einbezogen und auch nicht offiziell um Stellungnahme gebeten. Zudem soll die Novelle bereits an diesem Samstag in Kraft treten – der Zeitrahmen für mögliche Änderungen ist also denkbar knapp.
Neben der Vergütung ist der ABDA noch ein zweiter Aspekt sehr wichtig. So müsse die Einbindung der Apotheker in die Testungen freiwillig erfolgen, heißt es. Das gelte nicht nur Blick auf die Honorierung, sondern auch auf Vorgaben zu Arbeitsschutz und Räumlichkeiten. Apothekenleiter müssten daher frei entscheiden können, »ob sie sich seitens der zuständigen Stellen beauftragen lassen wollen«.
Das Virus SARS-CoV-2 hat unsere Welt verändert. Seit Ende 2019 verbreitet sich der Erreger von Covid-19 und stellt die Wissenschaft vor enorme Herausforderungen. Sie hat sie angenommen und rasch Tests und Impfungen, auch für Kinder, entwickelt. Eine Übersicht über unsere Berichterstattung finden Sie auf der Themenseite Coronavirus.