Die Standesvertretung fordert auch, die Durchführung von Bürgertestungen künftig auf heilberuflich geleitete Teststellen, das heißt auch Apotheken, zu beschränken. Damit soll Missbrauch vorgebeugt werden. Dafür hatte sich ebenfalls die Hauptversammlung der deutschen Apothekerinnen und Apotheker ausgesprochen und einen entsprechenden Beschluss gefasst. Darüber hinaus dringt die ABDA in ihrer Stellungnahme darauf, »rechtzeitig die erforderlichen Rechtsgrundlagen zu schaffen, damit auch über den 7. April 2023 hinaus Testungen auf das Coronavirus abgerechnet werden können«.