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Coronavirus-Testverordnung

ABDA fordert gleichbleibende Vergütung für Corona-Tests

Die ABDA begrüßt, dass laut einem Referentenentwurf der Anspruch auf Testungen auf SARS-CoV-2 bis zum 7. April 2023 verlängert werden soll. Dass die Vergütung für die Tests sinken soll, lehnt die Standesvertretung hingegen ab. Zudem fordert die ABDA, dass in Apotheken auch Menschen mit Symptomen getestet werden dürfen. Das wird in einer heute veröffentlichten Stellungnahme deutlich.
Anne Orth
21.11.2022  15:00 Uhr

Wie die PZ bereits berichtet hat, will die Bundesregierung die Coronavirus-Testverordnung bis Ende 2024 verlängern. Das sieht der Referentenentwurf einer Fünften Verordnung zur Änderung der Coronavirus-Testverordnung vor. Demnach soll das Personal in Apotheken und anderen Teststellen bis zum 7. April 2023 weiterhin vom Bund vergütete Tests auf SARS-CoV-2 durchführen dürfen. Geplant ist allerdings, die Testvergütung von derzeit 9,50 auf 8 Euro zu senken. Für die Testung soll es künftig nur noch 6 statt 7 Euro geben. Pro Test sollen 2 statt 2,50 Euro an Sachkosten erstattet werden. Die Absenkung wird mit einem verringerten Gesprächsaufwand und Beratungsbedarf begründet.

Die ABDA hat heute eine Stellungnahme zum Referentenentwurf veröffentlicht. Darin macht die Standesvertretung der Apotheker deutlich, dass sie die Verlängerung des Anspruchs auf Testungen auf SARS-CoV-2 bis zum 7. April 2023 unterstützt. Zugleich begrüßt sie, dass die Abrechnung der auf Basis der Testverordnung erbrachten Leistungen bis zum 31. Dezember 2024 möglich sind.

Beratungsbedarf ist gleich geblieben

Dass sowohl die Vergütung für in Apotheken erbrachte Testungen als auch die Vergütung von Sachkosten für PoC-Antigentests und Antigen-Tests zur Eigenanwendung weiter gesenkt werden soll, lehnt die ABDA hingegen ab. Die im Referentenentwurf angeführte Begründung, der Beratungsbedarf für Testungen habe sich verringert, zweifelt die ABDA in ihrer Stellungnahme an. Der Beratungsbedarf von Personen, die Testungen in Anspruch nehmen, habe sich im Verlauf der Entwicklung der Pandemie inhaltlich nicht verändert. Der zusätzliche Verwaltungsaufwand sei unverändert hoch. »Wir fordern insofern, von den vorgesehenen Kürzungen der Vergütung abzusehen«, heißt es in der Stellungnahme.

Auch Menschen mit Symptomen testen

Die ABDA setzt sich außerdem dafür ein, dass in Apotheken auch symptomatische Personen getestet werden dürfen. Dafür hat sich die Hauptversammlung der deutschen Apothekerinnen und Apotheker anlässlich des Deutschen Apothekertags 2022 in München ausgesprochen. Bereits während der Corona-Welle im Sommer dieses Jahres hätten überlastete Arztpraxen vielfach symptomatische Patienten zur Testung an Apotheken verwiesen. Mit Beginn der Grippewelle und zunehmenden Erkältungskrankheiten sei zu erwarten, dass diese Praxis fortgesetzt werde. »Wir regen daher an, die für die Apotheken erforderliche Rechtssicherheit durch eine Klarstellung in der Coronavirus-Testverordnung zu schaffen«, formuliert die ABDA in ihrer Stellungnahme.

Bürgertests nur noch in heilberuflichen Teststellen

Die Standesvertretung fordert auch, die Durchführung von Bürgertestungen künftig auf heilberuflich geleitete Teststellen, das heißt auch Apotheken, zu beschränken. Damit soll Missbrauch vorgebeugt werden. Dafür hatte sich ebenfalls die Hauptversammlung der deutschen Apothekerinnen und Apotheker ausgesprochen und einen entsprechenden Beschluss gefasst. Darüber hinaus dringt die ABDA in ihrer Stellungnahme darauf, »rechtzeitig die erforderlichen Rechtsgrundlagen zu schaffen, damit auch über den 7. April 2023 hinaus Testungen auf das Coronavirus abgerechnet werden können«.

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