ABDA fordert Fixhonorar-Erhöhung auf 12 Euro |
Anne Orth |
28.02.2023 21:55 Uhr |
Trotz vielfältiger Belastungen ist das Apothekenhonorar seit Jahren gleich geblieben. Das will die ABDA nun ändern. / Foto: IMAGO/Panama Pictures
Die Stimmung im Apothekerlager könnte besser sein: Nach aufreibenden Pandemie-Jahren senkt die Politik zunächst das Apothekenhonorar und will nun auch noch die eigentlich gelockerten Austauschregeln wieder verschärfen. Hinzu kommt, dass die Apotheker mit Kostensteigerungen, der Inflation und steigenden Personalkosten zu kämpfen haben – bei einem Fixhonorar, das vor elf Jahren zum letzten Mal angepasst wurde. Es ist also an der Zeit, die Forderungen der Apothekerschaft klar zu formulieren und diese in einem aktuellen Forderungskatalog zusammenzufassen. Genau das hat der ABDA-Gesamtvorstand, der sich aus den 34 Verbands- und Kammerspitzen zusammensetzt, am heutigen Dienstag getan.
Dass das Apothekenhonorar von derzeit 8,35 Euro netto seit Jahren nicht angehoben wurde, ist der Apothekerschaft schon lange ein Dorn im Auge. Die ABDA will das nun nicht länger hinnehmen und hat eine Erhöhung des Fixums in der Arzneimittelpreisverordnung als zentralen Punkt in den Forderungskatalog aufgenommen. Konkret will die ABDA erreichen, dass das Apothekenhonorar von derzeit 8,35 auf 12 Euro erhöht wird. Zudem macht sich die Standesvertretung der Apotheker dafür stark, dass dieses »Fixum durch einen regelhaften Mechanismus jährlich an die Kostenentwicklung angepasst wird, ohne dass es gesonderter Maßnahmen des Gesetz- und Verordnungsgesetzgebers bedarf«, heißt es im Forderungskatalog. Schon seit Jahren fordert die Standesvertretung eine solche Dynamisierung des Festzuschlags – bislang vergebens.
Weiterhin hat sich der ABDA-Gesamtvorstand am 28. Februar auf folgende Forderungen geeinigt:
Zu den zentralen politischen Forderungen gehört die Einführung einer zusätzlichen, regelmäßigen Pauschale für jede Betriebsstätte. Diese Pauschale soll der Grundsicherung dienen und für jede Betriebsstätte gleich hoch sein.
Die ABDA verlangt größere Entscheidungsfreiheiten für Apothekenteams, um eine schnelle Versorgung der Patienten zu ermöglichen. Durch mehr Handlungsfreiheit für Apotheken sollen im Interesse der Patienten insbesondere bei Lieferengpässen gefährliche Therapieverzögerungen vermieden werden. Hintergrund sind hier die Regelungen in der SARS-CoV-2-Arzneimittelversorgungsverordnung, die am 7. April automatisch auslaufen. Zu diesen Regelungen gehört unter anderem eine Lockerung der Austauschregeln. Die Ampel-Koalition will diese Abgaberegeln zwar teilweise verstetigen, gleichzeit aber an komplizierte Voraussetzungen knüpfen. Durch mehr Handlungsfreiheit für Apotheken will die ABDA zudem die verordnenden Ärzte von bürokratischem und zeitlichem Aufwand entlasten, heißt es im Forderungskatalog.