ABDA fordert Fixhonorar-Erhöhung auf 12 Euro |
Trotz vielfältiger Belastungen ist das Apothekenhonorar seit Jahren gleich geblieben. Das will die ABDA nun ändern. / Foto: IMAGO/Panama Pictures
Die Stimmung im Apothekerlager könnte besser sein: Nach aufreibenden Pandemie-Jahren senkt die Politik zunächst das Apothekenhonorar und will nun auch noch die eigentlich gelockerten Austauschregeln wieder verschärfen. Hinzu kommt, dass die Apotheker mit Kostensteigerungen, der Inflation und steigenden Personalkosten zu kämpfen haben – bei einem Fixhonorar, das vor elf Jahren zum letzten Mal angepasst wurde. Es ist also an der Zeit, die Forderungen der Apothekerschaft klar zu formulieren und diese in einem aktuellen Forderungskatalog zusammenzufassen. Genau das hat der ABDA-Gesamtvorstand, der sich aus den 34 Verbands- und Kammerspitzen zusammensetzt, am heutigen Dienstag getan.
Dass das Apothekenhonorar von derzeit 8,35 Euro netto seit Jahren nicht angehoben wurde, ist der Apothekerschaft schon lange ein Dorn im Auge. Die ABDA will das nun nicht länger hinnehmen und hat eine Erhöhung des Fixums in der Arzneimittelpreisverordnung als zentralen Punkt in den Forderungskatalog aufgenommen. Konkret will die ABDA erreichen, dass das Apothekenhonorar von derzeit 8,35 auf 12 Euro erhöht wird. Zudem macht sich die Standesvertretung der Apotheker dafür stark, dass dieses »Fixum durch einen regelhaften Mechanismus jährlich an die Kostenentwicklung angepasst wird, ohne dass es gesonderter Maßnahmen des Gesetz- und Verordnungsgesetzgebers bedarf«, heißt es im Forderungskatalog. Schon seit Jahren fordert die Standesvertretung eine solche Dynamisierung des Festzuschlags – bislang vergebens.
Weiterhin hat sich der ABDA-Gesamtvorstand am 28. Februar auf folgende Forderungen geeinigt:
Zu den zentralen politischen Forderungen gehört die Einführung einer zusätzlichen, regelmäßigen Pauschale für jede Betriebsstätte. Diese Pauschale soll der Grundsicherung dienen und für jede Betriebsstätte gleich hoch sein.
Die ABDA verlangt größere Entscheidungsfreiheiten für Apothekenteams, um eine schnelle Versorgung der Patienten zu ermöglichen. Durch mehr Handlungsfreiheit für Apotheken sollen im Interesse der Patienten insbesondere bei Lieferengpässen gefährliche Therapieverzögerungen vermieden werden. Hintergrund sind hier die Regelungen in der SARS-CoV-2-Arzneimittelversorgungsverordnung, die am 7. April automatisch auslaufen. Zu diesen Regelungen gehört unter anderem eine Lockerung der Austauschregeln. Die Ampel-Koalition will diese Abgaberegeln zwar teilweise verstetigen, gleichzeit aber an komplizierte Voraussetzungen knüpfen. Durch mehr Handlungsfreiheit für Apotheken will die ABDA zudem die verordnenden Ärzte von bürokratischem und zeitlichem Aufwand entlasten, heißt es im Forderungskatalog.
Wenn die Versicherten entsprechend der ärztlichen Verordnung versorgt wurden, muss es laut ABDA künftig verboten werden, dass die Bezahlung des Preises für ein abgegebenes Arzneimittel vollständig verweigert werden kann (Null-Retax). Teilretaxationen sind nicht ausgeschlossen, müssen aber auf den Betrag beschränkt werden, der sich aus dem Zuschlag (Fixum plus 3-Prozent-Marge) ergibt. Formfehler, die der verordnende Arzt verursacht hat, dürfen demnach künftig nicht mehr zu einer Retaxation berechtigen. Mit diesen Retax-Forderungen könnte die ABDA in der Politik womöglich auf offene Ohren stoßen: Der SPD-Gesundheitsexperte Dirk Heidenblut hatte dies erst kürzlich im Bundestag angedeutet.
Teil des Katalogs ist auch die Forderung, dass die Apotheken für den zusätzlichen Aufwand bei der Bewältigung von Lieferengpässen einen angemessenen finanziellen Ausgleich erhalten müssen. Im Entwurf des Lieferengpass-Gesetzes ist derzeit eine Pauschale von 50 Cent pro Austausch vorgeschlagen. Die ABDA fordert in ihrer Stellungnahme einen Betrag in Höhe von 21 Euro.
Die ABDA will sich in diesem Jahr auch dafür einsetzen, Risiken zu beseitigen, die sich aus dem Inkasso des Herstellerrabattes für die Krankenkassen ergeben können. Für den Fall, dass die Apotheke bei Zahlungsunfähigkeit des pharmazeutischen Unternehmens von diesem keinen Ausgleich für den an die Krankenkasse geleisteten Herstellerabschlag erhält, muss die Krankenkasse zur Rückerstattung des von der Apotheke verauslagten Herstellerrabattes verpflichtet werden, schreibt die ABDA in ihrem Forderungskatalog.
Die Standesvertretung fordert eine Rechtsgrundlage dafür, dass Vertragsärzte und Apotheken als Leistungserbringer in der Regelversorgung bundesweit und für Versicherte aller Krankenkassen ein gemeinsames Medikationsmanagement anbieten können. Bislang geht das nur in Modellvorhaben wie ARMIN.
Die Apotheken müssen laut ABDA von der Notwendigkeit der Durchführung des Präqualifizierungsverfahrens im Hilfsmittelbereich ausgenommen werden, soweit die Qualität ihrer Leistungserbringung bereits durch andere regulatorische Maßnahmen sichergestellt ist. Das ist ebenfalls ein zentrales Ziel, für das sich die ABDA einsetzen will.
Auch den Abbau von Bürokratie hat sich die Standesvertretung in diesem Jahr auf die Fahnen geschrieben. In ihrem Forderungskatalog heißt es dazu: »Regulatorische Anforderungen, deren Zielsetzung entfallen oder anderweitig gewährleistet ist, sind zu streichen.«