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Neuregelungen zu Corona-Tests
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ABDA befürchtet weniger testende Apotheken

Beauftragung, Vergütung und Abrechnung: Die geplanten rechtlichen Änderungen der Coronavirus-Testverordnung sind aus Sicht der ABDA in vielen Punkten zu restriktiv. So würden die Bürgertestungen für Apotheken unattraktiv. Die Bundesvereinigung befürchtet einen Ausstieg von Apotheken aus der Bürgertestung.
AutorKontaktEv Tebroke
Datum 14.06.2021  17:00 Uhr

Weniger Vergütung, mehr Aufwand

Was die Vergütung betrifft, so begrüßt die ABDA zwar den geplanten einheitlichen Vergütungsmaßstab. Die ab dem 1. Juli geplante Absenkung auf 8 Euro hält sie aber angesichts des Zusatzaufwands für nicht nachvollziehbar. Denn mit der Änderung plant der Gesetzgeber die Dokumentationspflichten für die Tests erheblich zu erhöhen im Vergleich zu den bisherigen Vorgaben. Insbesondere die personenbezogene Dokumentation jedes einzelnen Tests sei mit hohem Aufwand und entsprechenden Datenschutzvorkehrungen verbunden, so die ABDA. Bislang bekommen Apotheken und andere Dienstleister 12 Euro pro Test, Ärzte erhalten 15 Euro. Zusätzlich bekommen sie bis zu 6 Euro Materialkosten pro Test. Diese sollen ab 1. Juli ebenfalls sinken und zwar auf pauschale 4,50 Euro. Statt bislang 18 Euro pro durchgeführtem Test bekämen Arztpraxen, Apotheken und Co. laut Änderungsentwurf der Coronavirus-Testverordnung künftig dann nur noch 12,50 Euro.

Darüber hinaus sollen der geplante Verordnungsänderung zufolge künftig alle Testpersonen automatisch einen  Anspruch auf die Erstellung eines Covid-19-Testzertifikats haben. Die ABDA kritisiert in diesem Zusammenhang, dass der Aufwand für die Apotheken erhöht, die Vergütung aber gleichzeitig gesenkt wird.

Sollten die Novellierungen wie vorgesehen umgesetzt werden, so besteht aus Sicht der Bundesvereinigung  die Gefahr, »dass sich aus betriebswirtschaftlichen Gründen die Bereitschaft vieler Apotheken reduziert, Tests als beauftragte Leistungserbringer auf der Grundlage dieser Verordnung anzubieten«.

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