ABDA befürchtet weniger testende Apotheken |
Ev Tebroke |
14.06.2021 17:00 Uhr |
Zum Coronavirus-Test in die Apotheke? Die ABDA befürchtet, dass sich künftig weniger Apotheken an den Bürgertestungen beteiligen. / Foto: imago images/MedienServiceMüller
Seit einigen Monaten bieten Apotheken, Ärzte und private Anbieter kostenlose Bürgertests an. Mit der Ausweitung der Tests sollte das öffentliche Leben trotz Pandemiezeiten wieder Fahrt aufnehmen können. Im Zuge dieser breit angelegten und auf Basis der Coronavirus-Testverordnung geregelten Testwelle, bei der vor allem Testzentren von privaten Dienstleistern wie Pilze aus den Boden schossen, waren einige Fälle von Abrechnungsbetrug ans Licht gekommen. Auch standen die Höhe der Vergütung und die Testpreise zuletzt häufig in der Kritik. Die Erfahrungen der letzten Zeit hat das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) nun zum Anlass genommen, die rechtliche Grundlage für die Tests anzupassen. Aus Sicht der ABDA gehen die geplanten Änderungen aber in mehreren Punkten zu weit, wie sie in ihrer Stellungnahme anmerkt.
Insbesondere stört die Standesvertretung, dass Apotheken künftig nur noch per Einzelauftrag durch die örtlichen Gesundheitsbehörden Testungen durchführen können. Während Arztpraxen als zuverlässige und geeignete Leistungserbringer eingestuft würden, sei die Beauftragung von Apotheken, Zahnärzten und anderen ärztlich geführten Einrichtungen nur noch vorbehaltlich bestimmter Kriterien (etwa einer Überprüfung ihrer Zuverlässigkeit) vorgesehen.
»Apotheken können und dürfen nicht mit beliebigen gewerblich tätigen Dritten gleichgesetzt werden«, so die Kritik. Daher fordert die ABDA, die Apotheken wie die Arztpraxen generell als berechtigte Leistungserbringer in der neuen Verordnung aufzunehmen. Falls dies unberücksichtigt bleibe, wollen sie zumindest abgestufte Vorgaben für die Beauftragung. Dabei müsse zum Ausdruck kommen, »dass Apotheken als Institutionen der Daseinsvorsorge mit staatlichem Auftrag und unter staatlicher Überwachung grundsätzlich derartige Leistungen ordnungsgemäß ausführen und als zuverlässig anzusehen sind«. Die ABDA fordert, die derzeit in vielen Bundesländern gängige Praxis zu erhalten, Apotheken per Allgemeinverfügung mit der Durchführung von Tests zu beauftragen.
Was die Vergütung betrifft, so begrüßt die ABDA zwar den geplanten einheitlichen Vergütungsmaßstab. Die ab dem 1. Juli geplante Absenkung auf 8 Euro hält sie aber angesichts des Zusatzaufwands für nicht nachvollziehbar. Denn mit der Änderung plant der Gesetzgeber die Dokumentationspflichten für die Tests erheblich zu erhöhen im Vergleich zu den bisherigen Vorgaben. Insbesondere die personenbezogene Dokumentation jedes einzelnen Tests sei mit hohem Aufwand und entsprechenden Datenschutzvorkehrungen verbunden, so die ABDA. Bislang bekommen Apotheken und andere Dienstleister 12 Euro pro Test, Ärzte erhalten 15 Euro. Zusätzlich bekommen sie bis zu 6 Euro Materialkosten pro Test. Diese sollen ab 1. Juli ebenfalls sinken und zwar auf pauschale 4,50 Euro. Statt bislang 18 Euro pro durchgeführtem Test bekämen Arztpraxen, Apotheken und Co. laut Änderungsentwurf der Coronavirus-Testverordnung künftig dann nur noch 12,50 Euro.
Darüber hinaus sollen der geplante Verordnungsänderung zufolge künftig alle Testpersonen automatisch einen Anspruch auf die Erstellung eines Covid-19-Testzertifikats haben. Die ABDA kritisiert in diesem Zusammenhang, dass der Aufwand für die Apotheken erhöht, die Vergütung aber gleichzeitig gesenkt wird.
Sollten die Novellierungen wie vorgesehen umgesetzt werden, so besteht aus Sicht der Bundesvereinigung die Gefahr, »dass sich aus betriebswirtschaftlichen Gründen die Bereitschaft vieler Apotheken reduziert, Tests als beauftragte Leistungserbringer auf der Grundlage dieser Verordnung anzubieten«.
Das Virus SARS-CoV-2 hat unsere Welt verändert. Seit Ende 2019 verbreitet sich der Erreger von Covid-19 und stellt die Wissenschaft vor enorme Herausforderungen. Sie hat sie angenommen und rasch Tests und Impfungen, auch für Kinder, entwickelt. Eine Übersicht über unsere Berichterstattung finden Sie auf der Themenseite Coronavirus.