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Impfverordnung in Kraft

6 Euro pro Impfzertifikat, Ausstellung auch für Dritte möglich

Am gestrigen Mittwoch wurde die geänderte Coronavirus-Impfverordnung im Bundesanzeiger veröffentlicht und ist somit in Kraft getreten. Die neue Vergütung pro ausgestelltem Impfzertifikat ist wie im Entwurf angekündigt nun einheitlich auf 6 Euro abgesenkt. Ein persönlicher Kontakt zwischen Impfling und Apotheke ist jedoch nicht immer verpflichtend.
Ev Tebroke
08.07.2021  09:30 Uhr
6 Euro pro Impfzertifikat, Ausstellung auch für Dritte möglich

Die Nachricht über eine geplante Absenkung der Vergütung für die Ausstellung eines Covid-19-Impfzertifikats hatte in den Apotheken hierzulande hohe Wellen geschlagen. Waren anfangs 18 Euro für den digitalen Nachweis über die Erstimpfung in der Coronavirus-Impfverordnung festgehalten, so hatte Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) schon zwei Tage nach Übernahme dieser Tätigkeit durch die Apotheken eine drastische Vergütungskürzung angekündigt. Auf nunmehr einheitlich 6 Euro sollte die Vergütung fallen. Derzeit erhielten Apotheken lediglich für die Bescheinigung der Folgeimpfung ein niedrigeres Honorar von 6 Euro. Ärzte bekamen  die Bestätigung über eine vor Ort durchgeführte Impfung ebenfalls mit 6 Euro vergütet – bei Zugriff auf die Daten eines Praxisverwaltungssystems gab es hingegen nur 2 Euro, aufgrund des geringeren Aufwands. Das Argument für die geplante Kürzung der Apothekervergütung: Die aktuellen Honorare berücksichtigten »insbesondere den initialen Aufwand der Leistungserbringer«, hieß es im Entwurf. »Zugleich galt es, einen Anreiz für die rasche Teilnahme der Leistungserbringer zu schaffen, um nicht zuletzt den Umsetzungsanforderungen des Rechts der Europäischen Union gerecht werden zu können.« Nachdem die Mehrzahl der Offizinen auf den Zug aufgesprungen waren, sah der Minister dieses Ziel offenbar erfüllt.

Die Apotheker fühlten sich von dieser kurzfristigen Ansage brüskiert und waren entsprechend sauer. Für sie war die überraschende Honorarkappung ein erneuter Vertrauensbruch. Zuvor hatten sie bereits eine drastische Senkung der Vergütung bei der Maskenverteilung sowie bei den Corona-Testangeboten hinnehmen müssen. Die ABDA hatte zuletzt auf die Beibehaltung der 18 Euro für die Ausstellung der Testzertifikate gepocht. Sie mahnte erneut mehr Planungssicherheit an und kritisierte die geplante Kürzung um 12 Euro als absolut ungerechtfertigt. Vergeblich. Laut neuer Corona-Impfverordnung, die seit dem heutigen Donnerstag in Kraft ist, gibt es nun einheitlich 6 Euro für alle Leistungserbringer. 

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