| Cornelia Dölger |
| 24.09.2026 18:00 Uhr |
Die Novelle des Medizinalcannabisgesetzes (MedCanG) kommt seit Monaten nicht voran. / © IMAGO/Rainer Weisflog
Das Thema Medizinalcannabis laufe inzwischen »komplett aus dem Ruder«, hatte Linnemann beim Apothekertag gewarnt. Die Importe von Medizinalcannabisblüten könnten 2026 auf rund 300 Tonnen steigen, also auf das Zehnfache im Vergleich zu 2023, dem Jahr vor der Teillegalisierung von Konsumcannabis, mit der auch eine Lockerung der Regeln für Medizinalcannabis einherging. »Das darf uns als Mensch, als Bürger dieses Landes nicht kaltlassen«, so Linnemann in München.
Es handele sich eindeutig um Missbrauch, um Konsum zu Rauschzwecken. Über einschlägige Plattformen, meist mit Sitz im Ausland, sei es »super easy«, Cannabisblüten zu medizinischen Zwecken über Privatverschreibungen zu beziehen. »Es ist unverantwortlich, was wir hier in Deutschland zulassen«, so Linnemann. Er werde sich als Gesundheitsminister dafür einsetzen, den Missbrauch einzudämmen. »So darf es nicht weitergehen.«
Das Medizinalcannabisgesetz (MedCanG) hängt allerdings seit geraumer Zeit im parlamentarischen Verfahren fest. Und dass sich dies demnächst ändert, zeichnet sich auch nach Linnemanns Vorstoß nicht ab. SPD-Gesundheitsexperte Matthias Mieves will unter dem neuen Gesundheitsminister jedenfalls keine Kehrtwende vollziehen. »Die Haltung der SPD-Bundestagsfraktion und der AG Gesundheit zum Medizinalcannabisgesetz ist unabhängig davon, welche Person das Amt des Bundesgesundheitsministers beziehungsweise der Bundesgesundheitsministerin bekleidet«, so Mieves zur PZ. Er sieht zwar Handlungsbedarf gegen Missbrauch und fragwürdige Geschäftsmodelle, macht aber zugleich deutlich, dass die Versorgung von Patienten Vorrang habe und funktionierende Versorgungsstrukturen nicht infrage gestellt werden sollten.
Im Januar wurde der Entwurf im Gesundheitsausschuss beraten, wo sich zwischen den Koalitionspartnern grundlegende Unterschiede darin zeigten, wie die Novelle Missbrauch begegnen könnte. Gegen die Verbotspläne stemmte sich die SPD von vornherein, inzwischen meldet auch die Union Zweifel an. Kritiker halten es für europarechtswidrig, den Versand komplett zu verbieten.
Unions-Gesundheitssprecherin Simone Borchardt erklärte gegenüber der PZ das Dilemma, dass man inhaltlich zwar eine Verschärfung für möglich oder wünschenswert halte, rechtlich aber einen Weg finden müsse, der vor europäischen Gerichten Bestand hat. Die Verschreibungen über einen Fragebogen seien gleichzeitig eindeutig »eine missbräuchliche Praxis« und ein Problem. Es lägen mit der Novelle des MedCanG konkrete Vorschläge auf dem Tisch – ob Linnemanns Impulse Bewegung in die Verhandlungen bringen könnten, lasse sich nicht abschätzen.