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Anfrage aus Deutschland
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Woran die Versenderkontrolle auf EU-Ebene scheitert

Gleiche Kontrollen für lokale wie für Versandapotheken will man auf EU-Ebene durchaus – für die Umsetzung seien aber die Mitgliedstaaten zuständig, wie EU-Gesundheitskommissar Olivér Várhelyi jetzt dem EU-Abgeordneten Bernd Lange antwortete. Möglich sei etwa eine koordinierte Aufsicht.
AutorKontaktCornelia Dölger
Datum 27.10.2026  18:00 Uhr

Der SPD-Politiker Bernd Lange aus Niedersachsen ist Vorsitzender des Handelsausschusses im EU-Parlament und interessiert sich für den grenzüberschreitenden Arzneimittelversandhandel. Im Sommer fragte er bei EU-Wettbewerbskommissarin Teresa Ribera nach möglichen Unterschieden bei Kontrolle und Rechtsdurchsetzung zwischen national beaufsichtigten Apotheken und EU-Versandapotheken. Ribera wies in ihrer Antwort  darauf hin, dass mögliche Vorteile von Versandapotheken durch unterschiedliche Kontrollstandards nicht ohne Weiteres unter das EU-Wettbewerbsrecht fielen. Gleichwohl sei die wirksame Überwachung grenzüberschreitender Arzneimittellieferungen wichtig.

Lange fand die Antwort ausweichend und hakte mit einer parlamentarischen Anfrage nach. Zunächst wollte er wissen, wie die EU-Kommission sicherstellt, dass die Arzneimittelqualität bei grenzüberschreitenden Lieferungen bis zur Zustellung gesichert wird, insbesondere im Hinblick auf Temperatur- und Lagervorgaben.

Er bekam Antwort. Schriftlich bestätigte EU-Gesundheitskommissar Olivér Várhelyi im Namen der EU-Kommission die Bedeutung einer wirksamen Überwachung von Kontrollen. Der Arzneimittelversand an Verbraucher falle allerdings in die Zuständigkeit der Mitgliedstaaten, die dabei die Vorgaben der EU-Verträge, insbesondere die Dienstleistungsfreiheit, beachten müssten.

Grundsätzliche Sorgen bei laxen Kontrollen

Várhelyi zeigt sich gleichwohl bereit, die Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten bei der Kontrolle zu fördern. Auf die Frage Langes, welche Möglichkeiten die Kommission in dieser Sache sehe, schlägt der Gesundheitskommissar vor: »In der Praxis können Informationsaustausch, eine koordinierte Aufsicht und geeignete Folgemaßnahmen Teil einer solchen Zusammenarbeit sein.« Er bekräftigt an der Stelle allerdings erneut, dass die Kommission wegen fehlender Zuständigkeit keine Maßnahmen auf EU-Ebene vorschlagen könne.

Lange fragt auch nach möglichen Wettbewerbsverzerrungen durch unterschiedlich wirksame Kontrollen von Versendern und ihren Logistikern gegenüber lokalen Apotheken und dem Großhandel. Er will in diesem Zusammenhang wissen, wie die Kommission vor diesem Hintergrund Patientensicherheit und gleiche Wettbewerbsbedingungen gewährleisten könne.

Várhelyi zeigt sich daraufhin grundsätzlich besorgt über eine mögliche Gefährdung der Patientensicherheit in »jeder Situation, in der der grenzüberschreitende Online-Versand von Arzneimitteln einer weniger strengen Aufsicht unterliegt als Vor-Ort-Apotheken und Großhändler«. Daher müssten nach Ansicht der Kommission alle bestehenden Regeln, auch jene zur Kontrolle der Logistik, konsequent durchgesetzt werden. Auf diese Weise ließen sich gleiche Wettbewerbsbedingungen herstellen und Verzerrungen vermeiden.

Lange lässt die PZ wissen, dass er mit der Antwort nicht zufrieden sei und sich weitere Schreiben vorbehalte.

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