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Testpflicht in Betrieben

Wo Apotheker ihrem Personal Corona-Tests anbieten müssen

Derzeit gibt es keine bundesweite Regelung zu einer Testpflicht in Betrieben. Arbeitgeber sind lediglich dazu aufgefordert, ihren Beschäftigten, die im Betrieb arbeiten müssen, regelmäßig Coronavirus-Tests anzubieten. Drei Bundesländer sind jedoch vorgeprescht und haben diese Testmöglichkeiten zur Pflicht gemacht. Damit müssen auch Apothekeninhaber ihren Angestellten mindestens einmal pro Woche einen Schnell- oder Selbsttest ermöglichen. 
Charlotte Kurz
01.04.2021  17:30 Uhr
Wo Apotheker ihrem Personal Corona-Tests anbieten müssen

Viele Apotheker und PTAs sind Profis beim Thema Testen. Durchführen darf das Apothekenpersonal die Coronavirus-Schnelltests seit Mitte Dezember vergangenen Jahres. Seit dem 8. März erstattet der Bund die Tests im Rahmen der Bürgertests und das Apotheken-Sortiment hat sich erst kürzlich um Laientests erweitert, die zu Hause durchgeführt werden. Bislang beruhten die Testaktivitäten jedoch auf freiwilliger Basis, als Dienstleistung für die Kunden. Hinsichtlich des Personals, das beispielsweise im täglichen Kundenkontakt steht, wie das Apothekenpersonal auch, wird derzeit über eine sogenannte Testpflicht diskutiert. Bislang sind Unternehmen lediglich dazu angehalten, ihren Beschäftigten vor Ort nach Möglichkeit Tests zur Verfügung zu stellen. Angesichts weiter steigenden Infektionszahlen, deutete Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) vor wenigen Tagen an, dass die Arbeitgeber auch dazu verpflichtet werden könnten, ihren Beschäftigten pro Woche zwei Tests anbieten zu müssen.

Ob und wann diese bundesweite Regelung kommen wird, ist noch unklar. Ein Sprecher des Bundesarbeitsministeriums (BMAS) sagte jedoch der PZ, die Selbstverpflichtung der Wirtschaft werde zunächst überprüft, inwieweit die Freiwilligkeit hier funktioniere. Die Ergebnisse dieses Monitorings sollen dann pünktlich zur nächsten Bund-Länder-Konferenz am 12. April vorliegen. Demnach ist es laut Sprecher unwahrscheinlich, dass eine bundesweite Testpflicht noch vor der Videoschalte beschlossen werde.

Klar ist allerdings, dass einige Bundesländer die Testpflicht bereits umgesetzt haben. So hat Sachsen schon zum 15. März die Testpflicht für Beschäftigte mit direktem Kundenkontakt eingeführt. Bislang mussten die Arbeitgeber einen Coronavirus-Schnelltest pro Woche anbieten. Ab 1. April steigt die Zahl der verpflichtenden Tests auf zwei Tests pro Woche an, erklärte ein Sprecher des Sozialministeriums der PZ. Diese Regelung sei zunächst befristet bis zum 18. April angelegt. Weiter seien Arbeitgeber seit dem 22. März verpflichtet, allen Mitarbeitern, also auch denen, die nicht in direktem Kundenkontakt stehen, aber im Betrieb präsent sind, einmal in der Woche ein Testangebot zu machen.

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