Pharmazeutische Zeitung online
Ratschläge von Rechtsanwalt Bellinger

Wie sollen sich AvP-Apotheker jetzt verhalten?

Viele Apotheken warten auf ihr Geld, weil beim Rechenzentrum AvP derzeit offenbar etwas schiefläuft. Inzwischen hat ein Sonderbeauftragter einen Insolvenzantrag gestellt. Wie sich die Apotheker jetzt am besten verhalten, erläutert Rechtsanwalt und Steuerberater Bernhard Bellinger gegenüber der PZ.
Jennifer Evans
16.09.2020  14:00 Uhr

Im Augenblick haben die etwa 3000 Apotheken, die AvP-Kunden sind, das Problem, dass Abschlagszahlungen ausbleiben. Was genau dahintersteckt, ist noch nicht ganz klar. Allerdings hat ein Sonderbeauftragter der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) am gestrigen Dienstag einen Insolvenzantrag gestellt, wie die Pharmazeutische Zeitung berichtete.

Wie die Apotheken in dieser Situation nun am besten vorgehen, erläutert Rechtsanwalt und Steuerberater Bernhard Bellinger aus Düsseldorf. Seinen Angaben zufolge scheint es grob um Beträge in Höhe von 120.000 Euro je durchschnittliche Apotheke zu gehen. Vereinzelt lägen sie allerdings deutlich höher, »je nach Größenklasse bis zu 800.000 Euro und mehr«. Die ApoBank habe sich in der aktuellen Situation zwar sehr kooperativ gezeigt und Kreditlinien eingeräumt, damit die Apotheken den Großhandel bedienen könnten. Aber das ist Bellinger zufolge nur sinnvoll gewesen, solange es noch keinen Insolvenzantrag gab. 

Bellinger schlägt betroffenen Apothekern nun ein Modell vor, um »die liquide Operabilität offen zu halten«. Neben dem Apotheker sollten eine Bank, ein Rechenzentrum und der Großhändler (Hauptlieferant) mit ins Boot geholt werden. Denn alle drei hätten als klassische Marktpartner einer Apotheke »ein homogenes Interesse daran, dass der Zahlungsausfall bei AvP bei einer Apotheke das operative Geschäft nicht behindert«. Innerhalb dieser Konstruktion sollte dann eine Vereinbarung getroffen werden, die Folgendes beinhaltet: »Der Mandant belegt über die Abrechnung von AvP den bislang nicht gezahlten Betrag. Dieser Betrag wird auf die drei oben genannten Partner wie folgt verteilt: Die Bank gewährt einen Kredit über einen Drittel des Betrags. Der Zinssatz beträgt 1,5 Prozent p.a. Der Kredit ist tilgungsfrei, aber jederzeit voll tilgbar und zunächst befristet auf einen Korridor von zwölf Monaten«, so Bellinger. Für die ApoBank müsste dies eine willkommene Gelegenheit sein, sich als führende Ständebank zu rehabilitieren und etablieren, meint er.

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