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Ratschläge von Rechtsanwalt Bellinger

Wie sollen sich AvP-Apotheker jetzt verhalten?

Viele Apotheken warten auf ihr Geld, weil beim Rechenzentrum AvP derzeit offenbar etwas schiefläuft. Inzwischen hat ein Sonderbeauftragter einen Insolvenzantrag gestellt. Wie sich die Apotheker jetzt am besten verhalten, erläutert Rechtsanwalt und Steuerberater Bernhard Bellinger gegenüber der PZ.
Jennifer Evans
16.09.2020  14:00 Uhr

Vorteil für Rechenzentrum und Großhandel

»Das Rechenzentrum gibt eine Vorauskasse in Höhe von einem Drittel des bei AvP bislang ausgefallenen Betrags«, erläutert er weiter. Das dürfte einem Rechenzentrum seiner Ansicht nach nicht wehtun, weil es im Bedarfsfall einen Betrag bis zur Höhe einer vollen Monatsgutschrift als Vorauskasse gibt. »Für die Ratierlichkeit der Rückzahlung werden 48 Monate vereinbart.« Im Gegenzug habe natürlich das Rechenzentrum diesen Kunden als Neukunden. Den Zinssatz für die Vorauskasse vereinbare das Rechtenzentrum mit dem Apotheker direkt.

»Der Großhandel setzt in Höhe von ein Drittel des bei AvP ausgefallenen Betrags seine Rechnung aus und bringt diesen gestundeten Betrag in eine Ratierlichkeit von ebenfalls 48 Monaten. Das kann der Großhandel ohne Bankenlizenz«, so der Rechtsanwalt. Der Vorteil für den Großhandel bestehe darin, dass er die Vorauskasse und den von der ApoBank kreditierten Betrag bekomme, also mit seiner offenen Rechnung nur noch mit rund einem Drittel im Obligo sei. Den Zinssatz für den gestundeten Betrag vereinbare der Großhandel dann mit dem Apotheker direkt.

Stornierung für das III. Quartal

Bellinger rät den Apothekern weiter, die Vorauszahlung auf die Einkommensteuer für das III. Quartal sofort und dann auch für das IV. Quartal zu stornieren. Dem Finanzamt solle er dann mitteilen, dass die Vorauszahlungen der ersten beiden Quartale mit »an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit höher waren als die zu erwartende Steuer für 2020«. Der Rechtsanwalt weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass dies aber nur zulässig sei, wenn das Wirtschaftsjahr dem Kalenderjahr entspreche. Andernfalls wäre die Gewinnauswirkung erst im Jahr 2021. »Die dadurch freigesetzte Liquidität könnte der Apotheker nutzen, um die Verbindlichkeit bei einem der drei Marktpartner zu reduzieren oder als Kriegskasse für die Raten zu verwenden«, empfiehlt er.

Ein weiterer Tipp von Bellinger: »Alle Zahlungen aus der Insolvenzmasse von AvP werden ausschließlich über das Konto, das bei der Bank zur Abwicklung dieser Absprachen als Sonderkonto angelegt ist, abgewickelt.«  Allein diese Kontonummer nenne man dem Insolvenzverwalter als ausschließliches Zielkonto. Eingehende Zahlungen auf diesem Konto verteile die Bank quotierlich, also ein Drittel an das Rechenzentrum zur teilweisen Ablösung der Vorkasse, ein Drittel an den Großhandel zur Reduzierung des gestundeten Betrags und ein Drittel bleibt bei der Bank zur Reduzierung des Sonderkredits.

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