Pharmazeutische Zeitung online
Modellprojekte Grippeimpfung

Wie sich Apotheken gegen Risiken absichern

Im Rahmen von Modellprojekten können auch Apotheken die Grippeimpfung durchführen. Um sich gegen mögliche Haftungsrisiken abzusichern, sollten sie gegebenenfalls ihre Berufshaftpflicht aktualisieren.
Ev Tebroke
02.10.2020  08:00 Uhr

Mit dem Start der Grippe-Saison 2020/21 bieten bundesweit viele Apotheken für Erwachsene die Möglichkeit an, sich in der Offizin gegen Grippe impfen zu lassen. Im Rahmen von Modellprojekten unterstützen sie damit das Ziel von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU), die Durchimpfungsraten zu erhöhen. Insbesondere vor dem Hintergrund der Coronavirus-Pandemie und aktuell erneut steigender Infektionszahlen ist ein Grippeschutz von hoher Bedeutung, um vor allem Risikogruppen im Fall einer Covid-19-Infektion vor schweren Krankheitsverläufen zu schützen. Darauf hatte die Ständige Impfkommission (STIKO) zuletzt explizit hingewiesen.

Das Impfen war bislang den Ärzten vorbehalten. Auf Bundesebene hatte die Ärzteschaft daher massiv gegen die Unterstützung der Apotheker protestiert. Sie hatten unter anderem argumentiert, dies gefährde die Patientensicherheit und Apothekern sei die Ausübung von Heilkunde untersagt. Die am Modellprojekt teilnehmenden Apotheken sehen das Impfen aber als eine Präventionsleistung, die auch in vielen anderen Ländern längst problemlos in den Offizinen durchgeführt wird. Um die Sicherheit der Patienten zu gewährleisten, hat hierzulande die Bundesapothekerkammer (BAK) eine Leitlinie erstellt, wie die Grippeimpfung zu erfolgen hat. Ein Curriculum regelt zudem entsprechende Schulungsinhalte.

Was das Haftungsrisiko betrifft, so ist die Tätigkeit des Impfens nicht über die in § 84 Arzneimittelgesetz (AMG) geregelte Gefährdungshaftung abgedeckt. Die bezieht sich ausschließlich auf die Abgabe von Arzneimitteln, erklärt Jurist Ulrich Laut, Geschäftsführer der Landesapothekerkammer Hessen, gegenüber der PZ. Beim Impfen hingegen wird das Arzneimittel angewendet. In diesem Fall greift demnach im Versicherungsfall die typische Berufshaftpflicht. Mögliche gesundheitliche Risiken muss der Apotheker vorab per Fragebogen mit dem Patienten abklären und dieser muss – genau wie sonst auch in der Arztpraxis – schriftlich einwilligen. Wenn der Apotheker die Impfung leitliniengemäß durchführe, also kein Kunstfehler vorliege, ist nach Angabe des Juristen Laut der Fall einer möglichen Impfreaktion durch die Berufshaftpflicht gedeckt. Allerdings sollte jeder Apotheker individuell mit seiner Versicherung abklären, ob eventuell ein Zusatzvertrag zu den bestehenden Versicherungskonditionen erforderlich ist.

Das betont auch Jurist Carsten Wohlfeil, Geschäftsführer des Saarländischen Apothekervereins. Jeder am Impfprojekt beteiligte Apotheker müsse individuell mit seiner Berufshaftpflicht abklären, ob das zusätzliche Risiko gegebenenfalls eine Vertragsanpassung erforderlich macht. »Das ist von Fall zu Fall unterschiedlich«, so Wohlfeil. »Manche Versicherungen verlangen einen Zuschlag, andere halten die bestehenden Vertragskonditionen für ausreichend.« Was das Thema Impfreaktion betrifft, so gebe es dafür keinen Haftschutz. Das sei individuell nie ganz auszuschließen. Der Apotheker sichere sich aber durch das vorherige Abfragen der Kontraindikationen gegen eine Haftung ab.

Das Saarland zählt neben dem Gebiet Nordrhein zu den ersten Regionen, in denen die Modellprojekte zur Grippeimpfung in den nächsten Tagen starten dürften. Laut Wohlfeil steht nur noch das Okay des Robert-Koch-Instituts (RKI) aus, dann fällt der Startschuss.

Die experimentelle KI
von PZ und PTA-Forum
Die experimentelle KI
von PZ und PTA-Forum
Die experimentelle KI
von PZ und PTA-Forum
 
FAQ
SENDEN
Wie kann man die CAR-T-Zelltherapie einfach erklären?
Warum gibt es keinen Impfstoff gegen HIV?
Was hat der BGH im Fall von AvP entschieden?
GESAMTER ZEITRAUM
3 JAHRE
1 JAHR
SENDEN
IHRE FRAGE WIRD BEARBEITET ...
UNSERE ANTWORT
QUELLEN
22.01.2023 – Fehlende Evidenz?
LAV Niedersachsen sieht Verbesserungsbedarf
» ... Frag die KI ist ein experimentelles Angebot der Pharmazeutischen Zeitung. Es nutzt Künstliche Intelligenz, um Fragen zu Themen der Branche zu beantworten. Die Antworten basieren auf dem Artikelarchiv der Pharmazeutischen Zeitung und des PTA-Forums. Die durch die KI generierten Antworten sind mit Links zu den Originalartikeln. ... «
Ihr Feedback
War diese Antwort für Sie hilfreich?
 
 
FEEDBACK SENDEN
FAQ
Was ist »Frag die KI«?
»Frag die KI« ist ein experimentelles Angebot der Pharmazeutischen Zeitung. Es nutzt Künstliche Intelligenz, um Fragen zu Themen der Branche zu beantworten. Die Antworten basieren auf dem Artikelarchiv der Pharmazeutischen Zeitung und des PTA-Forums. Die durch die KI generierten Antworten sind mit Links zu den Originalartikeln der Pharmazeutischen Zeitung und des PTA-Forums versehen, in denen mehr Informationen zu finden sind. Die Redaktion der Pharmazeutischen Zeitung verfolgt in ihren Artikeln das Ziel, kompetent, seriös, umfassend und zeitnah über berufspolitische und gesundheitspolitische Entwicklungen, relevante Entwicklungen in der pharmazeutischen Forschung sowie den aktuellen Stand der pharmazeutischen Praxis zu informieren.
Was sollte ich bei den Fragen beachten?
Damit die KI die besten und hilfreichsten Antworten geben kann, sollten verschiedene Tipps beachtet werden. Die Frage sollte möglichst präzise gestellt werden. Denn je genauer die Frage formuliert ist, desto zielgerichteter kann die KI antworten. Vollständige Sätze erhöhen die Wahrscheinlichkeit einer guten Antwort.
Wie nutze ich den Zeitfilter?
Damit die KI sich bei ihrer Antwort auf aktuelle Beiträge beschränkt, kann die Suche zeitlich eingegrenzt werden. Artikel, die älter als sieben Jahre sind, werden derzeit nicht berücksichtigt.
Sind die Ergebnisse der KI-Fragen durchweg korrekt?
Die KI kann nicht auf jede Frage eine Antwort liefern. Wenn die Frage ein Thema betrifft, zu dem wir keine Artikel veröffentlicht haben, wird die KI dies in ihrer Antwort entsprechend mitteilen. Es besteht zudem eine Wahrscheinlichkeit, dass die Antwort unvollständig, veraltet oder falsch sein kann. Die Redaktion der Pharmazeutischen Zeitung übernimmt keine Verantwortung für die Richtigkeit der KI-Antworten.
Werden meine Daten gespeichert oder verarbeitet?
Wir nutzen gestellte Fragen und Feedback ausschließlich zur Generierung einer Antwort innerhalb unserer Anwendung und zur Verbesserung der Qualität zukünftiger Ergebnisse. Dabei werden keine zusätzlichen personenbezogenen Daten erfasst oder gespeichert.

Mehr von Avoxa