| Cornelia Dölger |
| 29.10.2026 16:20 Uhr |
Dieser liegt in Hagen nun offenkundig nicht vor; das Apotheken-A hängt ja nur in der Nähe des Reformhauses und nicht direkt über dessen Eingang. Wettbewerbsrechtlich wird es relevant, wenn jemand falsche Erwartungen weckt. Es bestehe dann die Gefahr der Irreführung, so Rechtsanwältin Christiane Köber von der Kanzlei Danckelmann & Kerst. »Verbraucher verbinden mit dem roten A die Apotheke – das ist ein Reformhaus eben nicht«, erklärt die Expertin für Wettbewerbsrecht im Gesundheitswesen.
Es komme auf die konkrete Ausgestaltung im Einzelfall und auf die Frage an, wie das Apotheken-A genutzt werde. Im Vordergrund stünden aber sicherlich markenrechtliche Aspekte, unabhängig von der wettbewerbsrechtlichen Bewertung.
Fest steht, dass das Apotheken-A nach der endgültigen Schließung einer Apotheke zu entfernen ist. Darauf weist der DAV nun hin. Nach einer Meldung über ein Apotheken-A an einer verlassenen Apotheke versuche der zuständige Landesapothekerverband, den ehemaligen Apothekeninhaber oder den Eigentümer des Hauses zu ermitteln und die Entfernung des Apotheken-A durchzusetzen.
Das ist in Hagen noch nicht geschehen. Der Apothekerverband Westfalen-Lippe (AVWL) kennt den Fall aus der Kampstraße bislang nicht und muss ihn erst einmal prüfen. Laut DAV können dazu auch rechtliche Schritte gehören, etwa »die Aufforderung zur Entfernung des Zeichens unter Fristsetzung«.
Wie Einwohner berichten, gibt es in Hagen gleich mehrere Apothekenräume, die nach der Geschäftsaufgabe leer stehen – kein Wunder, die Zahl der Apotheken ist in den vergangenen 20 Jahren von 58 auf heute 27 zusammengeschnurrt. Der Rückbau war dabei wohl nicht immer »umfassend«, sodass es einige Gebäude gibt, an denen ein verwaistes Apotheken-A hängt. Eine Apothekerin habe vorgeschlagen, mit speziellen Stadtführungen solche Leerstände abzuklappern – geleitet vom roten Apotheken-A.