| Daniela Hüttemann |
| 14.07.2026 11:00 Uhr |
Der Geruch sei also herstellungsbedingt, stehe aber gemäß Spezifikation nicht im Zusammenhang mit einem Qualitätsmangel, zitiert die AMK aus der Hersteller-Stellungnahme. Nach Bewertung durch die Firma ist kein Risiko für die Patientensicherheit zu erwarten.
Was bedeutet das nun für die Beratung? Die AMK bittet Apothekerinnen und Apotheker, Patienten, die über einen unangenehmen Geruch bei Telmisartan-haltigen Arzneimitteln der Firma Zentiva berichten, über die Hintergründe zu informieren und auf das Risiko eines Absetzens hinzuweisen. Die Patienten können die Tabletten nach dem Entblistern »auslüften« lassen. Verbessert das nicht den Geruch, sollte eine engmaschige Blutdruckkontrolle und ein Herstellerwechsel erwogen werden. Dazu können pharmazeutische Bedenken (Sonder-PZN) mit einer Begründung wie »Geruch/Non-Adhärenz« geltend gemacht werden.
Die AMK bittet alle Apotheken, ungewöhnliche Gerüche von Arzneimitteln, die mit unerwünschten Wirkungen oder Therapieabbrüchen in Zusammenhang stehen, über www.arzneimittelkommission.de zu melden.