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Grippeimpfung

Weg frei für Impf-Projekte in den Apotheken

Die Bundesapothekerkammer hat die Leitlinie zur Grippeschutzimpfung in Apotheken sowie die dazu nötigen Fortbildungsinhalte verabschiedet.
Daniela Hüttemann
16.06.2020  15:14 Uhr
Weg frei für Impf-Projekte in den Apotheken

Im März 2020 machte die Legislative formell den Weg frei, dass in Apotheken Modellprojekte zur Grippeimpfung stattfinden können. Doch damit es wirklich losgehen kann, mussten zunächst viele Apothekerkammern ihre Berufsordnung ändern. Im nächsten Schritt müssen sie nun die nötigen Fortbildungen organisieren, ohne die ein Apotheker nicht impfen darf. Dazu braucht es die Vorgabe der Bundesapothekerkammer (BAK), die heute verabschiedet wurde.

Parallel verhandeln die Apothekerverbänden nun mit den Krankenkassen über die genaue Ausgestaltung der Modellprojekte und natürlich die Vergütung und Abrechnung. Dabei wird voraussichtlich zum einen wie bislang der Impfstoff vergütet, zum anderen das Impfen selbst als pharmazeutische Dienstleistung. In Frankreich, wo die Grippeimpfung in der Apotheke nach verschiedenen überaus erfolgreichen Pilotphasen zum Oktober 2019 flächendeckend eingeführt wurde, erhalten die Apotheker beispielsweise 6 Euro pro Vorgang – genauso viel wie die Ärzte. Vor Abschluss der Verträge zu den Modellprojekten sind Stellungnahmen des Robert-Koch-Instituts (RKI) und des Paul-Ehrlich-Instituts (PEI) einzuholen und zu berücksichtigen.

Leitfaden, ergänzendes Material und Curriculum stehen bereits seit März auf der Webseite der ABDA und wurden nun von der BAK mit nur leichten redaktionellen Änderungen verabschiedet. Impfen dürfen nur Approbierte und nur mit einer entsprechenden Fortbildung. Eine Vorgabe ist, dass Ärzte die Schulung vornehmen. Die Inhalte müssen ebenfalls mit RKI und PEI abgestimmt werden. Dabei sollen die Unterlagen der BAK als Grundlage dienen, die jedes Kammergebiet separat umsetzen muss. Die Fortbildung soll mindestens acht Stunden umfassen und kann in mehreren Teilen absolviert werden. Sie soll zum Teil auch in digitaler Form möglich sein. Für den praktischen Teil sollte der teilnehmende Apotheker gegen Hepatitis B geimpft sein.

Das Curriculum »Grippeschutzimpfung in öffentlichen Apotheken – Theorie und Praxis« soll Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten zur Durchführung von Grippeschutzimpfungen einschließlich der Aufklärung und Einholung der Einwilligung der zu impfenden Person vermitteln. Zwei weitere Schwerpunkte bilden das Abfragen und die Beachtung von Kontraindikationen sowie der Umgang mit Notfällen bei eventuellen Impfreaktionen.

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