| Johanna Hauser |
| 24.09.2026 09:00 Uhr |
Keinerlei Nutzen sprechen die Tester den Nahrungsergänzungsmitteln zu. Zunächst wird isoflavonhaltigen Präparaten ein teilweiser Nutzen bescheinigt. Ein Evidenzbericht des Instituts für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) zur »S3-Leitlinie Peri- und Postmenopause« lege nahe, dass mindestens 30 mg Isoflavone pro Tag die genannten Wechseljahresbeschwerden günstig beeinflussen können. Häufig sei diese Menge jedoch nicht deklariert – zum Nachteil für die Bewertung.
Die Tester kritisieren zudem auch die Kombination mehrerer Wirkstoffe sowie die Beigabe verschiedener Vitamine, Mineralstoffe und Spurenelemente.
Nahrungsergänzungsmittel sind als Lebensmittel eingestuft und dürfen als solche nicht mit Health Claims versehen werden. Für einige Vitamine, Mineralstoffe und Spurenelemente ist dies jedoch zulässig. Deren Verwendung sei daher aus Herstellersicht nachvollziehbar.
Auch die beiden Arzneimittelexperten sehen Kombinationspräparate bei Nahrungsergänzung kritisch: »Das Potenzial für Interaktionen mit anderen Stoffen, etwa Arzneimitteln, wird deutlich unterschätzt«, so Schubert-Zsilavecz gegenüber »Öko-Test«. Die exakte Zusammensetzung beziehungsweise der nutzbringende Gehalt in Nahrungsergänzungsmitteln sei unbekannt.
Auch zugesetzte Vitamine, beispielsweise Vitamin B6, seien kritisch zu bewerten. Laut Health Claim trägt Vitamin B6 zur normalen Regulierung der Hormontätigkeit bei. Allerdings könne Vitamin B6 den Rückgang der Estrogen- und Progesteronproduktion weder verhindern noch ausgleichen.
Bei der Deklaration monierten die Tester bei 15 der 17 geprüften Nahrungsergänzungsmittel Mängel: Mindestens einer der von der Europäischen Agentur für Lebensmittelsicherheit (EFSA) oder dem Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) geforderten Hinweise fehlte.
Als Konsequenz stuft »Öko-Test« alle geprüften Nahrungsergänzungsmittel als »mangelhaft« oder gar »ungenügend« ein.