Was ist neu in der Therapie? |
MS-Patientinnen sollten eine Schwangerschaft möglichst in einer stabilen Phase ihrer Erkrankung planen. Die Erhaltungstherapie sollte schon bei Kinderwunsch auf Interferone oder Glatirameracetat umgestellt werden.
Abhängig von der Krankheitsaktivität muss die Frau gemeinsam mit dem Arzt entscheiden, ob die Therapie in der Schwangerschaft abgesetzt oder beibehalten werden soll. So können Beta-Interferone und Glatimeroide bei hoher Krankheitsaktivität weiterhin verabreicht werden. In schweren Fällen kann auch eine Therapie mit Natalizumab erfolgen.
Wunschkind: An MS erkrankte Frauen sollten ihre Schwangerschaft gut planen und gemeinsam mit dem Arzt die Therapie anpassen. / Foto: Adobe Stock/Ekaterina Pichukova
Dimethylfumarat sollte mit Eintritt der Schwangerschaft abgesetzt werden. Auch Teriflunomid und S1P-Modulatoren sind in der Schwangerschaft nicht geeignet. Cladribin und Mitoxantron wirken teratogen; daher müssen Männer und Frauen bis sechs Monate nach Therapieende zuverlässig verhüten. Für Alemtuzumab, Ocrelizumab und Rituximab beträgt dieser Zeitraum vier Monate nach Therapieende.
Nach dem ersten Trimenon kann ein Schub mit hoch dosierten Glucocorticoiden (Methylprednisolon oder Prednisolon) behandelt werden. Da im ersten Trimenon ein erhöhtes Risiko für Lippen-Kiefer-Gaumenspalten besteht (17, 18), sollte man Glucocorticoide nur in Ausnahmefällen geben. Bei schweren therapierefraktären Schüben oder Kontraindikationen für eine Steroidtherapie kann die Schwangere eine Immunapherese erhalten.
Stillen wirkt sich insbesondere bei Frauen, die während der Schwangerschaft keine Therapie erhielten, positiv auf die Schubrate aus. Das Apothekenteam kann die Frau daher zum Stillen ermutigen. Tritt dennoch ein Schub auf, sollte sie nach der Glucocorticoid-Gabe eine Stillpause von einer bis vier Stunden einhalten. Das Stillen muss aber nicht abgebrochen werden. Zur Verlaufstherapie können auch hier in schwereren Fällen Beta-Interferone und Glatirameracetat verwendet werden, wobei nur Erstere explizit für die Stillzeit zugelassen sind (1).