Dithranol-Salben aus dem NRF sind weiter praxisrelevant. / © DAC/NRF
Das DAC/NRF-Werk enthält eine Reihe von Dithranol-Vorschriften zur Behandlung der Psoriasis. Zwar spielt die Systemtherapie inzwischen eine große Rolle, dennoch sind unterschiedliche Arten der Lokalbehandlung weiterhin im Appendix zur Leitlinie »Therapie der Psoriasis vulgaris« genannt. Für Dithranol wird darin eine Empfehlung zur Behandlung der leichten bis mittelschweren Psoriasis ausgesprochen. Wegen der komplexen Therapieschemata konzentriert sich die Anwendung vor allem auf den stationären Bereich. Da es keine Fertigarzneimittel mehr gibt, kann die Rezeptur hier eine Lücke schließen.
Das Augenmerk bei der Überarbeitung der betreffenden NRF-Vorschriften lag jedoch nicht auf dem Dithranol, sondern auf der Salicylsäure, die als stabilisierender Hilfsstoff und teilweise als Wirkstoff enthalten ist. Die Rezepturformeln für die Vorschriften 11.51., 11.52. und 11.56. wurden auf mikrofein gepulverte Salicylsäure umgestellt. Das bisher verwendete halbfeste Rezepturkonzentrat auf Basis von Gelbem oder Weißem Vaselin bleibt jedoch als Option erhalten. Für die Warzensalbe (NRF 11.31.) wurde das Konzentrat beibehalten. Wegen der hohen Salicylsäure-Menge wurde es in der Verarbeitung als praktikabler gegenüber der Rezeptursubstanz beurteilt. Für die Vorschrift NRF 11.53., eine Dithranol-Macrogolsalbe, eignet sich das Konzentrat nicht. Hier muss in jedem Fall die Salicylsäure als Feststoff verwendet werden. Sie ist in der Grundlage löslich. Damit die Auflösung vor der Zugabe von Dithranol vollständig und das Dithranol somit an allen Stellen der Salbe gleich gut vor Oxidation geschützt ist, wird die Salicylsäure im ersten Schritt in die leicht erwärmte Salbengrundlage eingearbeitet.
Blütenknospen und Blüten des Japanischen Pagodenbaums werden in der TCM eingesetzt. / © Chengdu Institute For Drug Control
Nach einer längeren Pause wird das Kooperationsprojekt mit dem Chengdu Institute for Food and Drug Control (CDFDC) fortgesetzt. Hierbei werden pflanzliche Drogen, die in der Traditionellen Chinesischen Medizin (TCM) angewendet werden, vom CDFDC kontrolliert und als zertifizierte Ausgangsstoffe inklusive makroskopischer Abbildungen der Orginaldroge DAC/NRF zur Verfügung gestellt. DAC/NRF wiederum vergleicht diese mit in Deutschland erhältlichen TCM-Drogen. Hierfür werden die im Europäischen Arzneibuch veröffentlichten Monographien herangezogen. Die Ergebnisse der Identitätsprüfung der ersten Identifikationsreihe werden in Form von Mustervergleichen im Farbteil veröffentlicht.
Durch die Vergleiche ist es möglich nicht monographiekonforme TCM-Drogen zu identifizieren und gleichzeitig auch Revisionanträge für die Monographie zu erarbeiten, wenn diese nötig sind. Zusätzlich wird eine Prüfvorschrift für die Alternative Identifizierung dieser pflanzlichen Drogen entwickelt, da die Monographien in der Regel keine zweite Identifikationsreihe besitzen. Somit können Apotheken bei der Identitätsprüfung auf die zeitaufwendige mikroskopische Untersuchung verzichten.
Die Aktualisierung 2026/1 verdeutlicht erneut den praxisnahen Ansatz von DAC/NRF, aktuelle Entwicklungen in Analytik, Verfügbarkeit und Versorgung zeitnah in konkrete Handlungsempfehlungen für Apotheken umzusetzen. Durch die kontinuierliche Erweiterung der Alternativen Identifizierung, die bedarfsorientierte Standardisierung von Rezepturvorschriften sowie die internationale Zusammenarbeit werden die Qualität und Sicherheit der Rezepturherstellung nachhaltig gestärkt.