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Risiko-Trend
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Warnung vor NEM mit Lithium

Lithiumhaltige Nahrungsergänzungsmittel (NEM) gegen Stress und für mentale Klarheit? Das ist keine gute Idee, warnt das Bundesamt für Verbraucherschutz und  Lebensmittelsicherheit und rät von der Ennahme der nicht zulässigen Präparate ab.
AutorKontaktPZ
Datum 02.09.2026  14:00 Uhr

Lithiumverbindungen scheinen ein neuer Trend im Bereich der Nahrungsergänzungsmittel zu sein. Insbesondere Lithiumorotat wird von Influencern als Mittel gegen Stress, für mehr Fokus und »Longevity« beworben. Allerdings sind NEM mit zugesetzten Lithiumverbindungen in der Europäischen Union (EU) verboten.

In einer aktuellen Pressemeldung warnt das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) vor entsprechenden Präparaten, die mit Versprechen wie »neuronale Gesundheit«, »mentale Klarheit«, »innere Ruhe« oder »kraftvolle kognitive Präsenz« derzeit vermehrt im Onlinehandel beworben würden. Bereits eine moderate Erhöhung des Lithiumspiegels im menschlichen Körper könne schwerwiegende gesundheitliche Folgen haben.

Das Spurenelement hat pharmakologische und bei unsachgemäßer Anwendung gesundheitsschädliche Wirkungen. Daher ist Lithium unabhängig von seiner chemischen Verbindung in der EU nicht zur Verwendung in Lebensmitteln zugelassen. Lebensmittel mit zugesetztem Lithium, darunter auch NEM, dürfen nicht in Verkehr gebracht werden.

Schwere Nebenwirkungen bei Lithiumeinnahme möglich

»Lithium kommt natürlicherweise nur in sehr geringen Mengen in Lebensmitteln vor. Seine Funktion im Körper ist nicht abschließend geklärt. Bereits eine moderate Erhöhung des Lithiumspiegels kann gesundheitlich relevante und schwerwiegende Folgen haben«, so BVL-Präsidentin Professor Dr. Gaby-Fleur Böl.

Das BVL weist auch auf mögliche Anzeichen einer Lithiumvergiftung hin. Diese seien unter anderem starker Durst, häufiges Wasserlassen, Durchfall, Erbrechen, Austrocknung, Zittern, neurologische Störungen wie zum Beispiel Muskelschwäche, Schwindel, Müdigkeit, Verwirrtheit sowie Koordinations-, Sprach- und Sehstörungen. Schwere Vergiftungen könnten zu zerebralen Anfällen, zum Koma oder gar zum Tod führen, heißt es in der Mitteilung.

Lebensmittel mit zugesetzten Lithiumverbindungen seien daher als nicht zugelassene Arzneimittel oder nicht sichere Lebensmittel zu betrachten. Ein Inverkehrbringen sei in beiden Fällen verboten. Lithium dürfe nur unter ärztlicher Aufsicht angewendet werden, schreibt das BVL. Die Anwendung als Arzneimittel ist über die Arzneimittelverschreibungsverordnung (AMVV) geregelt.

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