| Alexander Müller |
| 17.04.2026 10:52 Uhr |
Warkens zweite Option: Die Erhöhung des Fixums könnte über eine eigene Verordnung geregelt werden, in Einvernehmen mit dem Bundeswirtschaftsministerium (BMWi). Das ließe sich sogar noch schneller umsetzen.
Die ABDA wird im Stellungnahmeverfahren zum Spargesetz mit ziemlicher Sicherheit gegen die Erhöhung des Zwangsrabatts argumentieren – oder zumindest dafür kämpfen, dass die Belastung erst zum Jahreswechsel in Kraft tritt. Für die Apotheken wäre der Sparbeitrag etwas besser zu verkraften, wenn immerhin vorher und möglichst zeitnah die Erhöhung des Fixums in der AMPreisV verankert würde.