| Alexander Müller |
| 17.04.2026 10:52 Uhr |
Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) will den Apotheken das Honorar erhöhen – und sie gleichzeitig beim Kassenabschlag zur Kasse bitten. / © Imago/dts Nachrichtenagentur
Am Dienstag (14. April) hatte Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) erste Eckpunkte ihres umfassenden Sparpakets für die GKV vorgestellt, gestern hat das Ministerium den Referentenentwurf zum GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz vorgelegt. Bereits am 29. April soll das Vorhaben durchs Kabinett.
Die Verbände – darunter die ABDA – müssen die 157 Seiten Entwurf schnell durchackern, denn die Stellungnahmefrist endet bereits am kommenden Montag (20. April) um 9 Uhr. Am Nachmittag desselben Tages ist dann zwischen 15 und 18 Uhr eine Erörterung des Entwurfs im Rahmen einer Videokonferenz vorgesehen.
Für die Apotheken maßgeblich ist die vorgesehene Erhöhung des Kassenabschlags um 30 Cent auf dann 2,07 Euro pro Packung, die zulasten der Krankenkassen abgegeben wird. Damit weicht Warken von den Vorschlägen der von ihr eingesetzten Finanzkommission Gesundheit ab, die ihre Empfehlungen am 30. März vorgestellt hatte. Die Kommission hatte eine verzögerte Steigerung bei der politisch beschlossenen Erhöhung des Fixums von 8,35 auf 9,50 Euro vorgeschlagen, sowie eine Überführung der überschüssigen Mittel für pharmazeutische Dienstleistungen (pDL) in den Gesundheitsfonds.
Warken hat beide Vorschläge nicht übernommen. Und: Die Ministerin hatte vorab mehrfach betont, dass sie sich an dieses Versprechen aus dem Koalitionsvertrag gebunden fühlt und die Erhöhung des Fixums zeitnah umsetzen will. Das ist auch wichtig für die Verhandlungslösung, die mit der Apothekenreform eingeführt werden soll.
Künftig soll der Deutsche Apothekerverband (DAV) nach vorgegebenen Kriterien direkt und regelmäßig mit dem GKV-Spitzenverband über die Höhe des Apothekenhonorars verhandeln. Die entsprechende Änderung der Arzneimittelpreisverordnung (AMPreisV) liegt allerdings derzeit noch in Brüssel. Das Notifizierungsverfahren verzögert sich, weil die EU-Kommission Vorbehalte gegen die verschärften Bedingungen für Temperaturkontrollen im Versandhandel angemeldet hat.
Welche Optionen hat Warken jetzt? Das BMG könnte den EU-Recht betreffenden Teil zum Versandhandel aus der Verordnung herauslösen und diese im Bundesrat beschließen lassen, ergänzt um eine Erhöhung des Fixums auf 9,50 Euro. Das wäre insofern passend, als die AMPreisV ohnehin angefasst wird mit der Verordnung. Formal würde es um eine neue Verordnung handeln, die der Länderkammer zugeführt würde. Aufgrund der bekannten Inhalte wäre aber wohl ein beschleunigtes Verfahren denkbar. Die Temperaturvorschriften für den Versand müssten dann über eine eigene Verordnung geregelt werden.
Warkens zweite Option: Die Erhöhung des Fixums könnte über eine eigene Verordnung geregelt werden, in Einvernehmen mit dem Bundeswirtschaftsministerium (BMWi). Das ließe sich sogar noch schneller umsetzen.
Die ABDA wird im Stellungnahmeverfahren zum Spargesetz mit ziemlicher Sicherheit gegen die Erhöhung des Zwangsrabatts argumentieren – oder zumindest dafür kämpfen, dass die Belastung erst zum Jahreswechsel in Kraft tritt. Für die Apotheken wäre der Sparbeitrag etwas besser zu verkraften, wenn immerhin vorher und möglichst zeitnah die Erhöhung des Fixums in der AMPreisV verankert würde.