| Cornelia Dölger |
| 22.09.2026 11:20 Uhr |
Großhandelsskonti sind mit der nun in Kraft gesetzten Verordnung wieder freigegeben. / © NOWEDA
Mit dem letzten Teil der Apothekenreform wurde die Skonto-Deckelung wieder aufgehoben. Skonti sind damit nicht länger an Preisvorgaben beim Rx-Einkauf gebunden. »Nächste Woche können Sie mit Ihren Großhändlern wieder Skonti verhandeln«, hatte Bundesgesundheitsminister Carsten Linnemann (CDU) vergangene Woche bei der Eröffnung des Deutschen Apothekertags in München den Apothekerinnen und Apothekern versprochen – gestern erschien die Verordnung dann im Bundesgesetzblatt und tritt damit in großen Teilen heute in Kraft.
Dies war lang ersehnt, denn die Deckelung beschnitt die Betriebsergebnisse empfindlich. Mehrere politische Anläufe, die Wiederfreigabe durchzusetzen, liefen ins Leere, mit der Apothekenreform hat es nun endlich geklappt.
Die Apotheken sollten ihre Erwartungen an mögliche zusätzliche Einkaufsvorteile allerdings nicht zu hoch schrauben, rät Robert Fries, Geschäftsführer der Apothekenberatung Team Paracelsus. Von einer automatischen Rückkehr zu früheren Konditionen geht er zunächst nicht aus. »Nach meinen jüngsten Gesprächen rechne ich zum Einstieg in die Verhandlungen zunächst eher mit 0,3 bis 0,45 Prozent bei vorfristiger Zahlung auf den skontofähigen Rx-Bezugsumsatz ohne Hochpreiser«, so Fries zur PZ.
Zur Orientierung: Pro 1 Million Euro skontofähigem Rx-Einkaufsvolumen ergebe sich rechnerisch ein Preisvorteil von etwa 3000 bis 4500 Euro pro Jahr, wobei Finanzierungskosten noch nicht berücksichtigt seien. Wie hoch der Vorteil tatsächlich ausfällt, hänge jedoch vom jeweiligen Einkaufsvolumen der Apotheke und den individuell vereinbarten Konditionen ab, betont Fries.
Bisher halte sich der Großhandel mit Angeboten zurück – schwer nachvollziehbar, findet Fries. »Nach unserer Datenbasis aus den von uns betreuten Apotheken hat der Großhandel seit dem BGH-Urteil deutlich Bezugsvolumen an das Direktgeschäft verloren«, erklärt Fries. Die wieder erlaubten Skonti könnten helfen, diese Kunden zurückzugewinnen, allerdings nur mit attraktiven und wirtschaftlich sinnvollen Angeboten für die Apotheken. Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte im Februar 2024 Skonti mit Rabatten gleichgesetzt und damit den Preisregeln beim Rx-Einkauf unterworfen.
Mögliche wirtschaftliche Verbesserungen durch die Skonti-Freigabe hingen grundlegend davon ab, ob die Apotheke liquide sei, betont Fries gegenüber der PZ. Unverzichtbar sei mithin eine laufende, regelmäßig aktualisierte Liquiditätsplanung. »Ein einmaliger Blick auf den Kontostand reicht nicht aus.« Die Planung müsse vielmehr Zahlungseingänge, Großhandelszahlungen, Personalaufwand und sämtliche weiteren Verpflichtungen fortlaufend abbilden und mit den tatsächlichen Zahlungsbewegungen abgeglichen werden.
»Nur so lässt sich erkennen, ob vermeintlich freie Mittel tatsächlich verfügbar sind oder wenige Tage später über den Kontokorrentkredit ersetzt werden müssen«, so der Apothekenberater. Dadurch entstehende Finanzierungslücken gelte es zu vermeiden, rät Fries. »Die größte Gefahr sehe ich darin, dass sich eine Apotheke über den angebotenen Skonto freut, aber durch die frühere Zahlung in die Kontokorrentfalle gerät.«
Bereits eine vorgezogene Teilzahlung könne eine Finanzierungslücke auslösen und die zusätzliche Inanspruchnahme des Kontokorrentkredits erforderlich machen. »Die dadurch entstehenden Zinsen können den Skontovorteil aufzehren oder übersteigen.« Aus dem vermeintlichen Einkaufsvorteil werde dann ein Verlustgeschäft.
Besonders problematisch werde es, wenn die Rechnung auch Artikel enthält, für die gar kein Skonto gewährt wird, etwa teure Hochpreiser. In diesem Fall müssten Apotheken zusätzlich Kapital binden, ohne davon durch einen Preisnachlass zu profitieren.
Vor einer Zusage müssten daher drei Fragen beantwortet werden: Wie viel Geld wird wie viele Tage früher benötigt? Auf welchen Betrag wird tatsächlich Skonto gewährt? Was kostet die zusätzliche Finanzierung? Berechnungsbasis, Ausschlüsse, reguläre Fälligkeit und Skontotermin müssten schriftlich feststehen. Auch höhere Gebühren oder Verschlechterungen bestehender Rabatte gehörten in die Gesamtrechnung.
Im Übrigen müssten die Zahlungsziele zu den tatsächlichen Zahlungseingängen und laufenden Verpflichtungen der Apotheke passen, unterstreicht Fries. Entscheidend seien die Auszahlungstermine des Rezeptabrechnungszentrums sowie die Termine für Löhne, Miete und Steuern.
Je nach Einkaufsvolumen könne es unterschiedliche Angebote geben – wobei ein hohes Einkaufsvolumen grundsätzlich wenig darüber aussage, ob eine Apotheke die frühere Zahlung aus eigener Liquidität leisten könne. »Deshalb sollte jedes Angebot anhand einer Liquiditätsplanung geprüft werden, die auch die Wochen nach der vorgezogenen Zahlung berücksichtigt.« Die verfügbare Kontokorrentlinie sei kein kostenloser Liquiditätsersatz.