Vorläufiges Aus für Test-Zertifikate auf Bestellung |
Cornelia Dölger |
14.12.2021 13:30 Uhr |
Zuhause einen Selbsttest durchführen und das Ergebnis samt ausgefülltem Fragebogen an einen Online-Anbieter schicken, damit dieser ein Testzertifikat ausstellt – diese Praxis wurde einem Hamburger Unternehmen nun vorläufig verboten. / Foto: Technomed/Foto Fischer
Das Einschreiten der Wettbewerbszentrale hatte allerdings offenbar keine Auswirkungen auf das Geschäft des nun per vorläufigem Gerichtsbeschluss ausgebremsten Anbieters. Nach der Abmahnung leitete die Zentrale dann rechtliche Schritte ein und reichte beim Landgericht Hamburg auch einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung ein. Wie der gemeinnützige Verein mit Sitz in Bad Homburg am heutigen Dienstag mitteilte, warb der Hamburger Betreiber bis zuletzt auf seiner Internetseite für ein Selbsttest-Zertifikat »für freien Zugang für alle zu Restaurant, Arbeit, Bus & Bahn etc.« Die Zertifikate sollten demnach überall dort eingesetzt werden können, wo die 3G- oder 2G+ - Regel gilt. Dabei solle man in drei Schritten zum Testzertifikat gelangen: durch einen Selbsttest sowie die Beantwortung eines Fragebogens und die kurz danach erfolgende Übersendung des Testzertifikates als PDF-Datei.
Nach Auffassung der Wettbewerbszentrale ist das problematisch, weil nach ihren eigenen Recherchen bei einer Testausstellung nach diesem Prinzip keinerlei ärztliche Kontrolle erfolgte, wie es in der Mitteilung heißt. Die Bad Homburger hatten demnach »probeweise die Bestellung eines Testzertifikats durchgeführt«, nachdem etliche Anfragen und Beschwerden über das Angebot des Hamburger Betreibers eingegangen waren. Die Ausstellung des Testzertifikats erfolgte dabei offenbar reibungslos – allerdings eben ohne fachliche Kontrolle. Zudem hieß es dazu seitens der ausstellenden Ärztin, der Test sei »unter meiner fachärztlichen Überwachung meiner Arztpraxis« erfolgt. Es wurde demnach bestätigt, »dass die in dem Zertifikat genannte Person keine Symptome haben und nicht mit dem Coronavirus infiziert sei«, erklärt die Wettbewerbszentrale.