Vollständiger Impfschutz erst nach drei Antigen-Kontakten |
Damit folgt der Verordnungsentwurf offenbar unter anderem einer Stellungnahme der Gesellschaft für Virologie, die betont hatten, dass drei Antigenkontakte für den Covid-19-Immunschutz wichtig sind. Damit sollten Personen, die dreimal etwa durch eine Impfung oder Infektion mit dem Virus Kontakt hatten, gleichbehandelt werden.
Zudem will der Verordnungsentwurf auch Kindern unter 12 Jahren die Möglichkeit geben, eine Absonderung nach Rückkehr aus einem Hochrisikogebiet mit einem Testnachweis vor Ablauf der geforderten fünf Tage zu beenden. Dies galt bislang nur für Kinder und Erwachsene ab 12 Jahren. Darüber hinaus wird die Definition eines Hochrisiko-Gebiets angepasst.
Zu erwarten ist, dass das BMG neben der Einreiseverordnung auch die Covid-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung ähnlich ändern wird. In dieser Verordnung sind Erleichterungen und Ausnahmen von derzeitigen Covid-19-Schutzmaßnahmen wie etwa Zugangsbeschränkungen in der Gastronomie geregelt. Die Details zu Genesen- und Impfnachweisen sind in den beiden Verordnungen bislang identisch festhalten worden. Die Änderung der Coronavirus-Einreiseverordnung soll laut BMG-Begründung am 4. März 2022 in Kraft treten. Außer Kraft soll sie zunächst am 7. April 2022 treten. Wahrscheinlich ist aber, dass die Verordnung im März erneut verlängert wird.
Das Virus SARS-CoV-2 hat unsere Welt verändert. Seit Ende 2019 verbreitet sich der Erreger von Covid-19 und stellt die Wissenschaft vor enorme Herausforderungen. Sie hat sie angenommen und rasch Tests und Impfungen, auch für Kinder, entwickelt. Eine Übersicht über unsere Berichterstattung finden Sie auf der Themenseite Coronavirus.