| Cornelia Dölger |
| 01.10.2026 15:00 Uhr |
Den Herstellern steht zum 1. Januar ein zusätzlicher Abschlag ins Haus. Sofern sie bestimmte Kriterien erfüllen, können sie diesen Abschlag senken oder ganz umgehen. / © Adobe Stock/Bogdan
Schon bevor das Papier öffentlich wurde, machten die Kassen ihrem Ärger über die Empfehlungen Luft, wie Hersteller den zusätzlichen Abschlag von 8,5 Prozent des Herstellerabgabepreises abschmelzen können. Die Vorschläge in der vorliegenden Form könnten die GKV mit 1,3 Milliarden Euro belasten, so die Kritik des GKV-Spitzenverbands. Als Zugeständnis an »Big Pharma« bezeichnete der AOK-Bundesverband die Pläne.
Anfang der Woche hatte das Fachgremium das Papier an das Bundesgesundheitsministerium (BMG) und das Bundeswirtschaftsministerium (BMWE) übergeben. Das vom BMG eingesetzte Gremium mit Vertretern aus Pharmaindustrie, Krankenkassen, Wissenschaft, Gewerkschaften sowie Politik sollte Vorschläge erarbeiten, wie weitere Ausnahmen vom zusätzlichen Herstellerabschlag in § 130a SGB V ausgestaltet werden können. Den Vorsitz hatten Michael Vassiliadis (IG BCE) und Michael Hüther (Institut der deutschen Wirtschaft). Ende August nahm die Expertenrunde ihre Arbeit auf.
Grundsätzlich befreit werden können den Vorschlägen zufolge nur Unternehmen, die eine vorgeschriebene Mindestbeteiligung an klinischen Studien in Deutschland nachweisen. Die Einstiegsschwelle liegt zunächst bei zwei Prozent der Studienteilnehmer und soll später auf vier Prozent angehoben werden. Erfüllen Unternehmen diese Voraussetzung, können sie den Herstellerabschlag über drei weitere Kriterien um bis zu 8,5 Prozentpunkte – also die Höhe des im Spargesetz festgelegten zusätzlichen Abschlags – senken. Der reguläre Abschlag von sieben Prozent gilt jedoch weiterhin. Die Kriterien sind kumulierbar.
Sie lauten:
Die Pläne müssen noch einen Gesetzgebungsprozess durchlaufen und auf Vereinbarkeit mit EU-Recht abgeklopft werden. Die Kommission weist darauf hin, dass ein Notifizierungsverfahren auf EU-Ebene »mit Blick auf den engen Zeitplan parallel zu den parlamentarischen Beratungen durch die Bundesregierung geführt werden müsste«. Ein »Fallback-Szenario« soll im Fall von Verstößen gegen EU-Recht die Prozentpunkte auf die verbleibenden Kriterien verteilen, bis Ersatzkriterien formuliert wurden.
Die erweiterte Standortklausel sei ein Versuch, die vielfältigen Herausforderungen für die Versorgung in den Blick zu nehmen, erklärt das Gremium. Sie knüpfe die Höhe des Herstellerabschlags grundsätzlich »an das Engagement am Standort Deutschland: an klinische Forschung, an Produktion, an Investitionen und an die Bedingungen, unter denen hier gearbeitet wird. Wer diese Beiträge leistet, wird geringer belastet«.
Es gehe dabei nicht darum, Bestehendes zu belohnen, sondern darum, Anreize zu setzen und Bewegung auszulösen. Ein Instrument für die Beantwortung aller Fragen der Arzneimittelversorgung sowie der Industrie- und Forschungspolitik könne die Klausel gleichwohl nicht sein.
Das sieht auch die Pharmabranche so. Zwar seien die Empfehlungen ein »wichtiger Schritt für den Pharma- und Produktionsstandort Deutschland«, allerdings gebe es weiteren Handlungsbedarf, teilen die großen Branchenverbände gemeinsam mit. Die Regelung verfolge den richtigen Ansatz, Industriepolitik und Gesundheitsversorgung stärker miteinander zu verknüpfen, heißt es etwa von Pharma Deutschland. Zu bedenken sei aber, dass die Klausel nicht zu Fortschritt führe, sondern im Erfolgsfall lediglich weitere Belastungen für die Unternehmen abwenden könne, betont Hauptgeschäftsführerin Dorothee Brakmann. »Unser Anspruch darf nicht nur darin bestehen, den Pharmastandort Deutschland lediglich auf dem Status quo zu halten.«
Gleichzeitig äußern sich der Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie (BPI) sowie der Verband der forschenden Pharmaunternehmen (vfa). BPI-Hauptgeschäftsführer Kai Joachimsen drängt auf strukturelle Verbesserungen; der Markt sei durch zahlreiche Preis- und Steuerungsinstrumente überreguliert. Gerade für mittelständische und familiengeführte Pharmaunternehmen müssten die Rahmenbedingungen verbessert werden, so Joachimsen.
vfa-Präsident Han Steutel sieht in den Plänen ein »wichtiges Signal«, das zeige: »Standortpolitik und Gesundheitspolitik können gemeinsam gedacht werden.« Nun gelte es, die Vorschläge zügig umzusetzen.
Die Standortklausel ersetze strukturelle Reformen nicht, heißt es übereinstimmend. Die angekündigte Pharma- und Medizintechnikstrategie der Bundesregierung könne aber einen entsprechenden Rahmen schaffen. Forschung, klinische Entwicklung, Produktion, Marktzugang und Versorgung müssten dabei stärker gemeinsam gedacht werden.
Die Pharma- und Medizintechnikstrategie soll möglichst noch in diesem Jahr konkrete Maßnahmen zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für die beiden Branchen festlegen. Anschließend sollen die entsprechenden Gesetze auf den Weg gebracht werden. Konkrete Ergebnisse liegen bislang allerdings insbesondere in Form von Empfehlungen einzelner Arbeitsgruppen vor, eine Gesamtstrategie steht noch aus.