| Cornelia Dölger |
| 29.09.2026 15:30 Uhr |
»Es ist nicht gelungen, eindeutig auszuschließen, dass die GKV Standortförderung als Kernanliegen von Industrie- und Wirtschaftspolitik finanziert«, kritisiert die stellvertretende GKV-SV-Vorstandsvorsitzende Stefanie Stoff-Ahnis. / © Imago / Photothek
Die Standortklausel soll Pharmaunternehmen unter bestimmten Bedingungen vom zusätzlichen, mit dem GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz (GKV-BStabG) festgelegten Herstellerabschlag in Höhe von 8,5 Prozent befreien. Das GKV-Spargesetz sieht ab Januar 2027 einen Herstellerabschlag von 15,5 Prozent auf patentgeschützte Arzneimittel vor.
Eine Veröffentlichung des vollständigen Berichts steht aktuell noch aus, aber die Kassen warnten bereits erneut vor den Bedingungen, mit denen Unternehmen davon ausgenommen werden können. Anlässlich der Übergabe der Empfehlungen des Fachgremiums Standortklausel für Pharmaunternehmen an das Bundesgesundheits- sowie das Bundeswirtschaftsministerium sieht der GKV-Spitzenverband das »Ziel des Reformpakets zur Stabilisierung der Beitragssätze der gesetzlichen Krankenversicherung« gefährdet. Denn die Vorschläge in der vorliegenden Form könnten die GKV nach Einschätzung des GKV-Spitzenverbandes mit 1,3 Milliarden Euro belasten, ließ der Verband wissen.
»Die im Bericht gemachten Empfehlungen für sinkende oder gar wegfallende Herstellerabschläge ignorieren das Ziel stabiler Beitragssätze«, kritisiert die stellvertretende Vorstandsvorsitzende Stefanie Stoff-Ahnis. »Es ist nicht gelungen, eindeutig auszuschließen, dass die GKV Standortförderung als Kernanliegen von Industrie- und Wirtschaftspolitik finanziert.«
Die geplanten Ausnahmen würden den Kurs des erst kürzlich beschlossenen GKV-Reformpakets abschwächen, so Stoff-Ahnis. Zusammen mit weiteren diskutierten Lockerungen bei Ärzten und Krankenhäusern drohen zusätzliche Ausgaben, die bereits im kommenden Jahr zu steigenden Beiträgen führen könnten.
Die Vorschläge kämen vor allem der Pharmaindustrie zugute, ohne die angespannte Finanzlage der gesetzlichen Krankenversicherung ausreichend zu berücksichtigen. Die Kosten könnten letztlich zulasten der Beitragszahlenden gehen. Stoff-Ahnis bekräftigt, dass der GKV-Spitzenverband nicht von den beschlossenen Sparmaßnahmen abrücken wolle.
Um die kurzfristigen Sparmaßnahmen noch vor dem Herbst und den Beratungen des Schätzerkreises zum weiteren Finanzbedarf der Kassen durchzubringen, hatte das Bundesgesundheitsministerium (BMG) das Gesetz im Sommer eilig auf den Weg gebracht; es durchlief Bundestag und Bundesrat ebenso hastig, was auf heftige Kritik stieß. Nach Zugeständnissen an die Länder bei Sparmaßnahmen für die Kliniken sowie einer gescheiterten Verfassungsklage der Opposition, die zu wenig Beratungszeit monierte, ist das Gesetz nun seit dem 30. Juli in Kraft. Parallel zum Gesetz verabschiedeten die Koalitionsfraktionen einen Entschließungsantrag, in dem sie fordern, dass eine Kommission mögliche Ausnahmen vom zusätzlichen Herstellerabschlag prüfen soll.
Gut vier Wochen später nahm diese Kommission ihre Arbeit auf, um die Bedingungen für besagte Ausnahmen auszuarbeiten. Das Fachgremium soll laut Bundeswirtschaftsministerium (BMWE) zudem Vorschläge für Maßnahmen erarbeiten, mit denen Anreize für Investitionen in Forschung, Entwicklung und Produktion von Arzneimitteln in Deutschland verbessert werden können.