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Pharmastandort
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BPI legt Konzept für Standortklausel vor

Anlässlich des heutigen Starts der Kommissionsarbeit zur Erarbeitung der Standortklausel für die Pharmaindustrie präsentiert der Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie (BPI) sein eigenes Konzept. Der Verband der Ersatzkassen (vdek) warnt vor Kosten für die Beitragszahler.
AutorKontaktPZ
Datum 28.08.2026  13:35 Uhr

Das gemeinsame »Fachgremium Standortklausel« des Bundesgesundheits- und des Bundeswirtschaftsministeriums soll bis Ende September 2026 Kriterien für eine Standortklausel für die Pharmaindustrie erarbeiten. Demnach können Pharmaunternehmen von dem zusätzlichen Abschlag in Höhe von 8,5 Prozent des Herstellerabgabepreises befreit werden, sofern ein relevanter Anteil der klinischen Prüfungen des Arzneimittels in Deutschland durchgeführt wurde.

Der BPI hat ein Konzept, das er als »faires Angebot« bezeichnet, erarbeitet. in diesem erklärt der Verband, wie eine entsprechende Standortklausel ausgestaltet sein könnte. Demnach sollen konkrete, zusätzliche und nachweisbare Investitions- oder Erhaltungsentscheidungen der Unternehmen erkennbar sein. Als mögliche Kriterien listet das BPI-Papier eine mehrjährige Betriebs- und Standortbindung, eine wirksame Kumulierungskontrolle, einen Nachweis der Investitionsfortschritte und Rückforderungsregelungen. Außerdem werden zeitliche Befristungen und Höchstbeträge vorgeschlagen.

Laut dem Verband darf die Regelung nicht allein an die deutsche Herkunft eines Arzneimittels oder die Verwendung deutscher statt eingeführter Vorprodukte anknüpfen. Sie dürfe auch nur nach erfolgter Freistellung oder positiver Entscheidung der Europäischen Kommission vollzogen werden.

vdek: »Standortklausel darf nicht zulasten der Beitragszahler gehen«

In einer Pressemitteilung teilt der Verband der Ersatzkassen (vdek) zwar mit, dass er einen starken Pharmastandort will, er warnt aber auch vor neuen Lasten für die Beitragszahlerinnen und Beitragszahler. Zwar sei die schnelle Verfügbarkeit von Arzneimittelinnovationen in Deutschland weltweit einzigartig, dennoch habe die gesetzliche Krankenkasse (GKV) nicht die Aufgabe, Produktionsstandorte oder Forschungsinvestitionen von Pharmaunternehmen über die Beiträge der Versicherten und Arbeitgeber zu finanzieren.

»Das ist eindeutig Sache des Staates. Eine Befreiung vom zusätzlichen Herstellerrabatt in Höhe von 8,5 Prozent würde jedoch die Beitragszahlenden erneut belasten und das Einsparvolumen des Beitragssatzstabilisierungsgesetzes (BStabG) infrage stellen«, warnt Ulrike Elsner, Vorstandsvorsitzende des vdek.

Eine Standortklausel müsse eine finanzielle Kompensation der GKV beinhalten. Der Arzneimittelbereich sei mit einem Ausgabenvolumen von 63 Milliarden Euro im Jahr 2025 der zweitgrößte Ausgabenblock in der GKV. »Wir brauchen eine nachhaltige Lösung für die Preisbildung bei hochpreisigen patentgeschützten Arzneimitteln«, so Elsner.

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