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Preise, Abgabe, Auseinzeln

Viele Unklarheiten bei Corona-Schnelltests aus der Apotheke

Inzwischen können Apotheker einige SARS-CoV2-Antigentests über den Großhandel bestellen. Allerdings gibt es weiterhin viele Unklarheiten für Patienten und Apotheker bezüglich dieser Tests. Auch mit Blick auf einen neuen Gesetzentwurf der Bundesregierung wird die Frage der direkten Abgabe an Patienten erneut zum Thema. Und auch bei den Preisen und bei möglichen Auseinzelungen könnten sich Probleme ergeben.
Benjamin Rohrer
16.10.2020  13:30 Uhr

Auseinzeln der Tests nicht möglich

Doch selbst wenn die Tests in der Apotheke an den Endverbraucher abgegeben werden dürften, stehen die Apotheker vor einigen praktischen Problemen. Denn zumindest die Schnelltests von Roche und Nal von Minden eignen sich nicht nur Einzelabgabe: Sie kommen in größeren, gebündelten Packungen mit 25 beziehungsweise 20 Einzeltests. Eine Auseinzelung wäre hier nicht möglich und ist auch preislich nicht vorgesehen.

Hinzu kommt, dass in der Packung von Nal von Minden für 20 Tests nur zwei kleine Pufferlösungen enthalten sind, die zur Anwendung der Tests benötigt werden. Somit ist klar: Die Verbund-Packungen sind ausschließlich für den Verkauf an Arztpraxen und die dortige Anwendung vorgesehen.

Erstattungspreis deutlich unter Apothekenpreisen

Und auch was den Preis der Tests betrifft, ergeben sich derzeit noch viele Fragen. Denn erst in dieser Woche veröffentlichte das Bundesgesundheitsministerium eine neue Nationale Teststrategie für das Coronavirus (siehe Grafik).

Auch die Antigentests spielen darin eine wichtige Rolle. Zwar ist auch in der Teststrategie keine Rede davon, dass die Apotheker die Tests direkt an Patienten abgeben sollen. Allerdings ist vorgesehen, dass die Antigentests häufiger in Pflegeheimen und Krankenhäusern zur Anwendung kommen. Insbesondere wenn in einer Einrichtung kein bekannter Covid-19-Fall vorliegt, sollen die Heime und Kliniken statt PCR-Tests zunächst Antigentests vornehmen. Im Falle eines positiven Testergebnisses soll dann ein PCR-Test zur Bestätigung durchgeführt werden. Ziel dieser Strategie ist es, PCR-Kapazitäten in den Laboren freizugeben.

Aber zurück zum Preis: In der neuen Teststrategie ist vorgesehen, dass die Leistungserbringer eine Erstattung der Sachkosten für die selbst beschafften Antigentests erhalten. Vorgesehen ist hier ein Betrag von höchstens sieben Euro pro Test. Bezieht man diesen Erstattungspreis auf die Verkaufspreise der Apotheker, ergeben sich erhebliche Differenzen.

Bezogen auf den Preis für die gesamte Verbund-Packung ergibt sich beim Roche-Test beispielsweise ein Einzelpreis von etwa 8,40 Euro. Immerhin: Eine Sprecherin von Nal von Minden erklärte gegenüber der PZ, dass der Einzelpreis pro Test die Erstattungssumme inzwischen nicht mehr übersteigt.

In der Nationalen Teststrategie ist vorgesehen, dass die Ärzte, Kliniken und Heime die Sachkosten und mit den Tests verbundenen Leistungen mit den jeweiligen Kassenärztlichen Vereinigungen abrechnen.

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Hinweis der Redaktion: Wir haben den Text mit neuen Informationen zum Einkaufs- und Erstattungspreis des Tests der Firma Nal von inden ergänzt.

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