Aus Sicht von gesund.de geht die neue Versorgungspauschale für Chroniker zwar in die richtige Richtung, erreicht in ihrer jetzigen Form jedoch nur einen Bruchteil derjenigen, für die sie gedacht war. / © Imago Images/Rüdiger Wölk
Die Idee der neuen Versorgungspauschale für chronisch kranke Menschen: Wer medikamentös gut eingestellt ist, soll nicht mehr allein wegen eines Folgerezepts jedes Quartal in die Praxis müssen. Das hatte der Bundestag Ende Januar 2025 im Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz (GVSG) beschlossen. »Wenn leicht chronisch Kranke nicht mehr alle drei Monate für die Quartalspauschale des Arztes in die Praxis einbestellt werden müssen, wenn zusätzliche Patienten abgerechnet werden können, wird auch wieder mehr Zeit sein für neue Patienten«, sagte der ehemalige Bundesgesundheitsminister Professor Karl Lauterbach (SPD) damals zum Gesetzesbeschluss.
Durch die Regelung sollte die Arztpraxis für die jeweilige Erkrankung eine bis zu vier Quartale umfassende Versorgungspauschale abrechnen. Dadurch sollte das System von überflüssigen Terminen und Wartezeiten entlastet und freie Kapazitäten geschaffen werden.
Doch das Gesetz legte nicht final fest, wie genau die Pauschale aussieht. Die Ausgestaltung passierte im sogenannten Bewertungsausschuss durch die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und den GKV-Spitzenverband, die sich im März 2026 nach mehrmonatigen Beratungen einigten. Die beschlossene Regelung gilt nur für Erwachsene zwischen 18 und 74 Jahren, die genau eine chronische Erkrankung haben und dafür exakt ein verschreibungspflichtiges Medikament einnehmen. Erfasst sind zudem lediglich vier Krankheitsbilder: Bluthochdruck, Schilddrüsenunterfunktion, idiopathische Gicht und Fettstoffwechselstörung.
»Wer typische Begleiterkrankungen hat, fällt aus der Regelung heraus. Ein Patient mit Bluthochdruck und gleichzeitig erhöhten Cholesterinwerten muss weiterhin quartalsweise vorstellig werden, um seine elektronische Gesundheitskarte vorzulegen«, kritisierte gesund.de. »Meist ohne jegliche ärztliche Intervention, sondern zu Abrechnungszwecken. Die neue Pauschale bezieht sich zudem nur auf ein halbes Jahr, ursprünglich war eine Jahrespauschale geplant.«
Hinzu komme eine Reihe von Detailregeln, etwa die Frage, ob ein Patient in den Vorquartalen bereits in der Praxis war oder ob ein anderer Facharzt zwischenzeitlich eine weitere chronische Diagnose ergänzt hat. Wenn Hausärztinnen und Hausärzte die neue Regelung anwenden wollen, entstehe damit vor allem eines: »zusätzliche Arbeit«, hieß es seitens der Plattform. Praxen könnten nicht »auf Knopfdruck« herausfinden, welche Patientinnen und Patienten die festgelegten Kriterien erfüllen. Häufig bedürfe es zusätzlicher Abfragen oder Prozesse.