Versorgungsapotheker fordern Rechtssicherheit |
Der BVVA wünscht sich Klärung und Ergänzung im Gesetz, damit die Zusammenarbeit von Apothekern, Ärzten und Pflegekräften in der Heim- und Palliativversorgung rechtlich sicher weitergeführt werden kann. / Foto: Adobe Stock/ASDF
Der Verband begrüßt in seiner Stellungnahme zum Gesetz zur Stärkung der Vor-Ort-Apotheken (VOASG) , dass der Entwurf die bestehenden Zuweisungs- und Beeinflussungsverbote auch auf elektronische Rezepte und ausländische Versandapotheken erstreckt sowie Vertragsärzte und Krankenkassen einbezieht. Zugleich fordert er aber, rechtlich ergänzend klarzustellen, welche Formen einer Zusammenarbeit zwischen den Heilberufen bei der Arzneimittelversorgung künftig zulässig sind. Denn nur dadurch sei die vom Gesetzgeber gewollte spezialisierte Vor-Ort-Versorgung der Heimbewohner sowie der Palliativ- und Substitutionspatienten im bisherigen Umfang weiterhin möglich.
Ohne die institutionalisierte Zusammenarbeit des Versorgungsapothekers mit den behandelnden Ärzten und gegebenenfalls der Pflegeeinrichtung und den Pflegefachkräften, seien diese pharmazeutischen Versorgungsformen nicht sinnvoll zu leisten, so der BVVA-Vorsitzender Klaus Peterseim. Aktueller Handlungsbedarf ergebe sich ferner daraus, dass bei Ärzten, Apothekern und Pflegekräften die Rechtsunsicherheit weiter zunehme – etwa aufgrund wettbewerbsrechtlicher Gerichtsurteile und neuer strafrechtlicher Korruptionstatbestände für verbotene Zuweisungsgeschäfte im Gesundheitswesen.
»Dies führt bereits derzeit zu spürbar negativen Auswirkungen auf die ordnungsgemäße Zusammenarbeit bei der Arzneimittelversorgung von Patienten in den Versorgungsbereichen«, kritisiert Peterseim.