| Cornelia Dölger |
| 23.02.2026 15:30 Uhr |
Matthias Mieves bedankte sich beim Petenten und dessen Unterstützern, dies sei »ein starkes Zeichen gelebter Demokratie«. Der SPD-Digital- und Gesundheitspolitiker wollte wissen, wie die Instrumente Versand und Telemedizin aus Sicht des Petenten für die Versorgungssicherheit einzuschätzen seien. Schmerzpatienten seien etwa stark eingeschränkt und profitierten vom Versand, erläuterte Todt. Sie hätten ansonsten einen »riesigen Aufwand« zu bewältigen.
Linda Heitmann von den Grünen teilt die Sorgen des Petenten um die Versorgung, sieht zudem eine Ungleichbehandlung und Stigmatisierung in den Plänen. Wie er den Missbrauch verhindern wolle, ohne solche Nachteile hervorzurufen, fragte sie ihn. Todt verwies auf die Möglichkeit der Identitätsprüfung und plädierte zudem dafür, Regulatorien für die begleitenden Ärzte zu erstellen.
Kippels unterstrich, bei Cannabispatienten entstehe nur selten ein isolierter Behandlungsbedarf. Cannabis sei zwar möglicherweise in manchen Fällen die Ultima Ratio in der Behandlung, »aber sicher nicht der Einstieg«. Es sei immer ein individueller Heilversuch, der einen dauerhaften Arztkontakt erzwinge. Eine Versorgung mit einem Stoff, der risikoreich sei, wolle das BMG nicht allein in die Hand des Patienten legen.
Die AfD fragte nach der Rechtssicherheit von Ärzten bei der Cannabisversorgung und wollte zudem wissen, wie beginnende cannabisinduzierte Psychosen rechtzeitig erkannt und behandelt werden sollten, wenn mit den Verschärfungen ein persönlicher Arztkontakt nur bei Erstverschreibung und dann alle vier Quartale vorgesehen sei. Kippels bekräftigte, dass die Therapie eng medizinisch begleitet werden müsse.
Um den nötigen Gesamteindruck von dem Patienten oder der Patientin zu gewinnen, sei ein persönlicher Kontakt mit der Arzt- sowie der Apothekenseite unverzichtbar, so der Staatssekretär. Auch die Apothekerschaft lege darauf Wert, mit dem Patienten in Kontakt zu bleiben. Die »ungeheuren Mengen« von Privatrezepten ließen darauf schließen, dass die ärztlichen Kontrollen umgangen werden sollten.
Mieves kritisierte die »unsäglichen Werbeaktionen« der Plattformen und hob hervor, wie wichtig es sei, den Missbrauch zu bekämpfen. Hier ließen die Pläne des BMG aber zu große Schlupflöcher.
Linda Heitmann betont, dass die Kassen die Erstattung von Anfang an häufig eben nicht übernommen hätten, trotz Verschreibung. Es gebe zudem ein Gutachten, nach dem es gegen EU-Recht verstoße, die Onlineverschreibung zu untersagen. Außerdem wollte sie wissen, wie das Verbot von Onlineverschreibung und Versand am Ende kontrolliert werden solle.
Nach knapp einstündiger Sitzung gab es eine Lautsprecherdurchsage, nach der »ein Notfall eingetreten« sei, die Sitzung wurde vorerst beendet. Ein abschließendes Votum war ohnehin nicht geplant, sondern soll in einer späteren Sitzung fallen.