| Cornelia Dölger |
| 23.02.2026 15:30 Uhr |
Der Zugang zu Medizinalcannabis soll verschärft werden. Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) sieht großes Missbrauchspotenzial seit der Teilfreigabe von Cannabis vor gut zwei Jahren. / © Imago/Bihlmayerfotografie
Zugrunde liegt eine Petition, die am 17. Juli 2025 eingereicht wurde, kurz nachdem das BMG den Referentenentwurf zum überarbeiteten MedCanG vorgelegt hatte. Der Entwurf sieht ein Versandverbot von Cannabisblüten sowie einen erforderlichen Arztkontakt bei einer Verschreibung vor. Dagegen wendet sich die Petition von Henning Todt, die knapp 60.000 Mitzeichnungen für sich verbuchen kann.
Todt fordert, die geplanten Änderungen des Medizinal-Cannabisgesetzes zu stoppen. Die Verschärfungen gefährdeten ansonsten die Versorgung vieler Patientinnen und Patienten, vor allem in ländlichen Regionen, und führe zu einem ungerechten Zwei-Klassen-System, heißt es in seiner Petition (ID 184070). Der Online-Arztkontakt für medizinisches Cannabis müsse erhalten bleiben, insbesondere für Menschen mit eingeschränkter Mobilität oder ohne wohnortnahe Versorgung. Auch müsse der Apothekenversand von Cannabis erlaubt bleiben, »denn nur so ist eine sichere und gleichberechtigte Versorgung möglich«.
In seinem Eingangsstatement betonte Todt, dass der große Zuspruch zu seiner Petition daher rühre, dass sich viele Menschen um die Cannabis-Versorgung sorgten. Er verstehe sich als Vertreter der Patientenlobby. »Ich stehe vor Ihnen als Stimme dieser Patienten.« Der Gesetzentwurf verschlechtere die Versorgung. Arztpraxen seien ein Flaschenhals, wenige Ärzte böten eine Cannabisversorgung an, schon jetzt sei die Versorgung lückenhaft. Missbrauch müsse ohne Frage unterbunden werden, ohne aber alle Ärzte und Anbieter unter Generalverdacht zu stellen.
In der ersten Fragerunde fragte die gesundheitspolitische Sprecherin der Unions-Bundestagsfraktion, Simone Borchardt, den Petenten, wie er denn an seine Rezepte komme. Todt ging nicht darauf ein und betonte vielmehr, dass beim medizinischen Cannabis für Schwerkranke selbstredend engmaschig betreut werden müsse. Aber der Weg dürfe nicht entscheidend sein, das Medium sei zweitrangig.
Viele Ärzte würden sich noch immer nicht in der Cannabis-Thematik auskennen, scheuten etwa die Antragsverfahren bei den Krankenkassen, so Todt. Etliche Facharztgruppen wurden 2024 allerdings von der Genehmigungspflicht befreit. Todt argumentierte, dass in der Folge viele Patientinnen und Patienten den Umweg über die Onlinemedizin und die privaten Anbieter nähmen.
Vom Bundesgesundheitsministerium (BMG), für das Staatssekretär Georg Kippels sprach, wollte Borchardt wissen, welche Mängel er seit der Teilfreigabe von Cannabis vor fast zwei Jahren registriert habe. Kippels verwies auf den Anstieg bei Cannabisimporten um 400 Prozent. Über die GKV laufe dabei bekanntlich nur ein Bruchteil, daher gehe er davon aus, dass es sich überwiegend um Selbstzahlerrezepte handele.
Matthias Mieves bedankte sich beim Petenten und dessen Unterstützern, dies sei »ein starkes Zeichen gelebter Demokratie«. Der SPD-Digital- und Gesundheitspolitiker wollte wissen, wie die Instrumente Versand und Telemedizin aus Sicht des Petenten für die Versorgungssicherheit einzuschätzen seien. Schmerzpatienten seien etwa stark eingeschränkt und profitierten vom Versand, erläuterte Todt. Sie hätten ansonsten einen »riesigen Aufwand« zu bewältigen.
Linda Heitmann von den Grünen teilt die Sorgen des Petenten um die Versorgung, sieht zudem eine Ungleichbehandlung und Stigmatisierung in den Plänen. Wie er den Missbrauch verhindern wolle, ohne solche Nachteile hervorzurufen, fragte sie ihn. Todt verwies auf die Möglichkeit der Identitätsprüfung und plädierte zudem dafür, Regulatorien für die begleitenden Ärzte zu erstellen.
Kippels unterstrich, bei Cannabispatienten entstehe nur selten ein isolierter Behandlungsbedarf. Cannabis sei zwar möglicherweise in manchen Fällen die Ultima Ratio in der Behandlung, »aber sicher nicht der Einstieg«. Es sei immer ein individueller Heilversuch, der einen dauerhaften Arztkontakt erzwinge. Eine Versorgung mit einem Stoff, der risikoreich sei, wolle das BMG nicht allein in die Hand des Patienten legen.
Die AfD fragte nach der Rechtssicherheit von Ärzten bei der Cannabisversorgung und wollte zudem wissen, wie beginnende cannabisinduzierte Psychosen rechtzeitig erkannt und behandelt werden sollten, wenn mit den Verschärfungen ein persönlicher Arztkontakt nur bei Erstverschreibung und dann alle vier Quartale vorgesehen sei. Kippels bekräftigte, dass die Therapie eng medizinisch begleitet werden müsse.
Um den nötigen Gesamteindruck von dem Patienten oder der Patientin zu gewinnen, sei ein persönlicher Kontakt mit der Arzt- sowie der Apothekenseite unverzichtbar, so der Staatssekretär. Auch die Apothekerschaft lege darauf Wert, mit dem Patienten in Kontakt zu bleiben. Die »ungeheuren Mengen« von Privatrezepten ließen darauf schließen, dass die ärztlichen Kontrollen umgangen werden sollten.
Mieves kritisierte die »unsäglichen Werbeaktionen« der Plattformen und hob hervor, wie wichtig es sei, den Missbrauch zu bekämpfen. Hier ließen die Pläne des BMG aber zu große Schlupflöcher.
Linda Heitmann betont, dass die Kassen die Erstattung von Anfang an häufig eben nicht übernommen hätten, trotz Verschreibung. Es gebe zudem ein Gutachten, nach dem es gegen EU-Recht verstoße, die Onlineverschreibung zu untersagen. Außerdem wollte sie wissen, wie das Verbot von Onlineverschreibung und Versand am Ende kontrolliert werden solle.
Nach knapp einstündiger Sitzung gab es eine Lautsprecherdurchsage, nach der »ein Notfall eingetreten« sei, die Sitzung wurde vorerst beendet. Ein abschließendes Votum war ohnehin nicht geplant, sondern soll in einer späteren Sitzung fallen.
Die SPD stellte sich von vornherein gegen die geplanten Verschärfungen. Das Gesetz werde in dieser Form nicht aus der parlamentarischen Beratung herauskommen, hatte die Sprecherin für Recht und Verbraucherschutz in der SPD-Bundestagsfraktion, Carmen Wegge, angekündigt; der Zugang zu Medizinalcannabis für Patientinnen und Patienten sei mit der Teilfreigabe von Cannabis vereinfacht worden, eine »verlässliche, wohnortnahe und barrierefreie Versorgung« sei sicherzustellen.
Die ABDA begrüßt die Pläne und plädiert dafür, auch Cannabis-Extrakte einzubeziehen, um Ausweichmanöver der Anbieter zu verhindern. Die Kritik der Plattformbetreiber wie auch der Cannabis-Lobby war hingegen harsch und hält bis dato an. Im Oktober segnete das Kabinett den Entwurf samt der zentralen Neuerungen ab und schickte ihn ins parlamentarische Verfahren.
Mitte Januar wurde das Gesetz im Gesundheitsausschuss beraten. Tenor nach dem Schlagabtausch von Gegnern und Befürwortern: Die Werbung für die einschlägigen Plattformen ist das Problem. Nach der Beschlussempfehlung des Gesundheitsausschusses folgt im Bundestag die zweite und dritte Lesung, die bislang für Frühjahr 2026 vorgesehen sind. Endgültig abgestimmt wird in der dritten Lesung. Danach passiert das Gesetz erneut den Bundesrat.