| Carolin Lang |
| 03.01.2022 15:30 Uhr |
Bereits im Juli 2020 wurde die AAppO vorübergehend flexibilisiert. Da die entsprechende Verordnung allerdings an die epidemische Lage von nationaler Tragweite geknüpft war, ist sie seit deren Ende am 25. November 2021 nicht mehr rechtsgültig. Die Rechtsgrundlage für die neue Verordnung wurde Anfang Dezember mit dem Gesetz zur Stärkung der Impfprävention gegen Covid-19 geschaffen. Dieses ermöglichte dem BMG auch nach der Aufhebung der Feststellung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite wieder bestimmte Rechtsverordnungen, unter anderem zur AAppO, zu erlassen, soweit es im Rahmen der Bewältigung der Coronavirus-Pandemie oder ihrer Folgen erforderlich ist.
Das Virus SARS-CoV-2 hat unsere Welt verändert. Seit Ende 2019 verbreitet sich der Erreger von Covid-19 und stellt die Wissenschaft vor enorme Herausforderungen. Sie hat sie angenommen und rasch Tests und Impfungen, auch für Kinder, entwickelt. Eine Übersicht über unsere Berichterstattung finden Sie auf der Themenseite Coronavirus.