Vergiftungen im Haushalt |
Wie die bereits oben genannten Putzmittel enthalten auch Seifen, Duschgels, Schaumbäder, Shampoos und andere Reinigungsmittel für die Haut vor allem Tenside in Konzentrationen von maximal 20 Prozent. Bei diesen Kosmetika sind sowohl die Gefährdung als auch das Vorgehen nach Verschlucken in Analogie zu betrachten.
Auch Cremes und Lotionen werden häufig durch Kinder und andere Angehörige der beschriebenen Risikogruppen »ausprobiert«. Der angenehme, oft fruchtige Duft sowie bisweilen auch die Konsistenz, die an Pudding oder Milch erinnern kann, verleiten geradezu zum Naschen.
Auch Cremes und Lotionen verleiten Kinder häufig zum »Naschen«. / Foto: Adobe Stock/GreenArt
Da diese Kosmetika per Gesetz (2) keine giftigen Inhaltsstoffe enthalten dürfen, besteht in diesen Fällen keine Vergiftungsgefahr. Nach Ingestion größerer Mengen kann es zu Magen-Darm-Beschwerden wie Erbrechen oder Durchfall kommen und, ähnlich wie bei Erbrechen nach einer Tensidingestion, unter Umständen zu einer Aspiration. Aus diesem Grund sollten insbesondere Patienten mit Brechreiz hinsichtlich des Auftretens von Atemwegssymptomen beobachtet und gegebenenfalls einem Arzt vorgestellt werden. Cremes und andere Mittel, die einen oder mehrere arzneilich wirksame Inhaltsstoffe enthalten, sind hier ausgenommen und müssen anhand der Wirkstoffe toxikologisch beurteilt werden.
Sehr oft sind auch Nagellackentferner Auslöser entsprechender Anfragen. Da es viele verschiedene Produkte mit unterschiedlicher Zusammensetzung gibt, kann hierzu keine pauschale Empfehlung gegeben werden. Die häufigsten Inhaltsstoffe sind Lösungsmittel beziehungsweise Alkohole in höherer Konzentration, die mengenabhängig einen Rauschzustand, aber auch Organschäden auslösen können.
Gleiches gilt für die besonders in der aktuellen Corona-Situation vermehrt genutzten Haushalts- und Händedesinfektionsmittel. So gehen beim Giftnotruf Erfurt immer häufiger auch Anfragen zu Händedesinfektions- und Handhygiene-Gels ein. Seit 2009 gab es insgesamt 380 Anfragen, davon 360 zu Babys und Kleinkindern, die von den zu Marketingzwecken meist attraktiv gestalteten Produkten gekostet haben.
Besonders Produkte, die auffällig bunt beziehungsweise mit einem speziellen Duft versehen sind, verleiten Kleinkinder zum Spielen und auch zum Probieren. Eltern und Angehörige sollten daher darauf hingewiesen werden, dass selbst Desinfektionsmittel »für unterwegs«, wie alle anderen Hygiene- und Reinigungsprodukte auch, unbedingt außer Reichweite von Kindern aufbewahrt werden müssen – und keinesfalls, wie in der Werbung empfohlen, am Griff des Kinderwagens. Nach Ingestion dieser Mittel sollte immer ein Giftinformationszentrum kontaktiert werden.