PTA sollen nur zur »vorübergehenden Aufrechterhaltung des Betriebs« einspringen dürfen – damit seien grundsätzliche Probleme der Regelung aber nicht gelöst, meint der Bundesverband pta. / © Adobe Stock/gpointstudio
Gestern winkte der Gesundheitsausschuss des Bundestags das Apothekenversorgung-Weiterentwicklungsgesetz (ApoVWG) mit Änderungen durch – die Regierungsfraktionen hatten sich in 17 Anträgen auf Nachbesserungen geeinigt; dazu gehört unter anderem, dass die umstrittene PTA-Vertretungsregel nun als Einspringen zur »vorübergehenden Aufrechterhaltung des Betriebs« firmiert.
»Mit behördlicher Genehmigung sollen im Rahmen einer praktischen Erprobung erfahrene pharmazeutisch-technische Assistentinnen und Assistenten (PTA) vorübergehend den Betrieb von Apotheken in ländlichen Regionen zeitlich begrenzt aufrechterhalten können«, heißt es in der Beschlussempfehlung des Ausschusses.
Für den Bundesverband pta (BVpta) sind die Änderungen unzureichend. Die neue Formulierung ändere nichts an den grundsätzlichen Problemen der Regelung. »Am Ende sollen PTA weiterhin zusätzliche Verantwortung übernehmen, jedoch ohne klar geregelte Weiterqualifizierung, definierte Kompetenzstufen oder entsprechende finanzielle Aufwertung«, teilte die BVpta-Vorsitzende Anja Zierath mit.
Kritisch sieht der BVpta vor allem die praktische Umsetzbarkeit. Denn die geplanten Regelungen zur »Aufrechterhaltung des Betriebs« sollen nur für Filialapotheken gelten, die zudem noch Abstandsregelungen erfüllen müssen. Es stelle sich zunehmend die Frage, wem diese Regelung am Ende überhaupt helfen solle, erklärt Zierath. »Gerade kleine Einzelapotheken im ländlichen Raum oder Stadtapotheken ohne Filialstruktur – also häufig genau die Apotheken mit den größten Personalproblemen – würden von der Regelung überhaupt nicht profitieren.«
Der Bundesverband bleibe bei seiner Position: Eine Apotheke sollte nicht ohne anwesende Apothekerinnen oder Apotheker betrieben werden. Daher lehne er auch die jetzt geplante nur »vorübergehende Aufrechterhaltung des Betriebs« durch PTA ab.
Dass die Politik die Kompetenzen in den Änderungsanträgen stärker in den Blick nimmt, begrüßt der BVpta dagegen. Hier ist geplant, dass PTA nach entsprechender Schulung auch Schutzimpfungen durchführen dürfen. Zierath dazu: »Andere Gesundheitsberufe übernehmen bereits vergleichbare Aufgaben. Deshalb begrüßen wir es grundsätzlich, wenn PTA künftig stärker in präventive Versorgungsangebote eingebunden werden.«
Das Gesetz nimmt derweil seinen weiteren Lauf: Morgen wird das ApoVWG in finaler Lesung im Bundestag beraten und wohl beschlossen werden. Nächste Station ist der Bundesrat: Am kommenden Mittwoch, 27. Mai, wird sich laut Tagesordnung der Gesundheitsausschuss der Länderkammer damit beschäftigen. Das Plenum kann den Entwurf dann am 12. Juni absegnen. Parallel soll die Verordnung kommen, nach der Apotheken eine gestaffelte Fixumserhöhung erhalten sollen, zunächst 9 Euro zum 1. Juli, ab 1. Januar dann 9,50 Euro.