| Alexandra Amanatidou |
| 17.06.2026 15:30 Uhr |
Der Tattoo-Organspendenausweis Opt Ink gilt als sichtbares Zeichen für die Bereitschaft zur Organspende. / © Stefan Schubert Fotografie
Ob Organspendeausweis, Kreditkarte mit Organspendeausweis-Funktion oder Tattoo: Es gibt viele Möglichkeiten, seine Zustimmung zur Organspende auszudrücken. Anlässlich des Tages der Organspende am 6. Juni organisierte die Linkspartei eine Tattoo-Aktion im Bundestag. Insgesamt konnten sich 43 Personen, darunter die Abgeordnete Stella Merendino (Die Linke), die Mitglied des Gesundheitsausschusses ist, den Tattoo-Organspendenausweis »Opt Ink« stechen lassen.
Das Organspende-Tattoo wurde Anfang 2023 vom gemeinnützigen Verein »Junge Helden« ins Leben gerufen. Laut Angaben des Vereins bieten es rund 750 Tattoo-Studios in Deutschland kostenlos an. Mehr als 15.000 Menschen haben sich demnach bereits das Symbol tätowieren lassen.
Immer mehr Menschen erklären sich über das Register zur Organ- und Gewebespende (OGR) zu einer Spende bereit. Im Jahr 2025 wurden rund 223.000 Erklärungen im Register abgegeben, wie der Jahresbericht des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) zeigt.
Außerdem verzeichnete Deutschland mit 985 Organspenderinnen und Organspendern den höchsten Stand seit 2012. Dies geht aus dem diesjährigen Jahresbericht der Deutschen Stiftung Organtransplantation (DSO) hervor. Dennoch sei der Bedarf weiterhin groß. Laut der Stiftung warteten Ende Dezember 8.200 Menschen auf ein Spenderorgan.
Die Abgeordnete Stella Merendino von der Partei Die Linke hat sich einen Tattoo-Organspendenausweis tätowieren lassen. / © Stefan Schubert Fotografie
Über das Thema debattiert am 24. Juni der Bundestag. Dabei geht es um die Einführung der Widerspruchsregelung. Demnach gilt jede volljährige, einwilligungsfähige Person automatisch als Organspenderin beziehungsweise Organspender, es sei denn, sie hat explizit widersprochen.
Aktuell dürfen Organe nur dann entnommen werden, wenn die verstorbene Person zu Lebzeiten zugestimmt hat. Liegt keine Erklärung vor, müssen die Angehörigen den mutmaßlichen Willen der verstorbenen Person einschätzen.
»Ich unterstütze Organspende als Akt gesellschaftlicher Solidarität und halte die Einführung der Widerspruchsregelung für einen wichtigen Schritt, um mehr Menschen eine Chance auf ein lebensrettendes Organ zu geben«, sagte Merendino gegenüber der PZ. Gleichzeitig reicht laut der Politikerin eine gesetzliche Änderung allein nicht aus. »Wir brauchen mehr Transparenz, bessere Aufklärung, verlässliche Strukturen in den Kliniken und eine kritische Auseinandersetzung mit den bestehenden Zuständigkeiten im Organspendesystem.«