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Organspende
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Abgeordnete fordern Widerspruchslösung

Deutschland liegt bei der Organspende deutlich hinter anderen Ländern zurück. Nach Ansicht einer Gruppe von Abgeordneten soll sich das ändern – durch eine Neuregelung.
AutorKontaktdpa
Datum 07.05.2026  15:30 Uhr
Abgeordnete fordern Widerspruchslösung

Eine Gruppe von Abgeordneten über Fraktionsgrenzen hinweg fordert eine grundlegende Neuregelung der Organspende in Deutschland. Ab dem Jahr 2030 soll demzufolge jede und jeder zunächst als organspendende Person gelten, außer, man widerspricht. »Aktuelle Umfragen belegen eine Zustimmung von 73 bis 85 Prozent der Bevölkerung zur Organ- und Gewebespende nach dem Tod«, sagt der Vorsitzende der Kommission Herz/Lunge bei der Deutschen Transplantations-Gesellschaft, Professor Jan Gummert, gegenüber dem Science Media Center. 

Die CDU-Abgeordnete Gitta Connemann sagte, in den vergangenen Jahren sei bereits viel getan worden, um mehr lebensrettende Spendeorgane etwa durch Verbesserungen in den Krankenhäusern zu erreichen. »Aber alles das hat nichts bewirkt«, sagte die Wirtschaftsstaatssekretärin.

Zustimmung aus Fachkreisen

Auch der leitende Oberarzt der Charité, Professor Klemens Budde, setzt gegenüber dem Science Media Center zuzüglich zur Widerspruchslösung, die seiner Ansicht nach nur mit einer geringen Erhöhung der Spendezahlen einhergeht, auf eine Änderung der Krankenhausstrukturen.

Organspende müsse eine Selbstverständlichkeit für alle in den Kliniken Beteiligten werden. »Dabei sind besonders die Universitätskliniken als Transplantationszentren und die Deutsche Stiftung Organtransplantation gefordert, diese Kultur der Organspende mit Leben zu füllen«, so Budde. 

Budde fordert zudem eine Freistellung von Transplantationsbeauftragten, um die Strukturänderungen in Angriff zu nehmen. »Es müssen dringend Schulungen für die Angehörigengespräche stattfinden. Natürlich gehört auch, wie in fast allen westlichen Ländern, eine Herztod-Regelung dazu, damit wir den von der WHO definierten Versorgungsauftrag für die Patienten auf der Warteliste erfüllen können«, so Budde. 

Erneute ethische Debatte im Bundestag

Die Gruppe schlägt daher eine Widerspruchsregelung vor. Künftig solle jeder volljährige und einwilligungsfähige Mensch mögliche spendende Person sein, wenn er oder sie eingewilligt oder nicht explizit widersprochen habe, sagte die SPD-Abgeordnete und Ärztin Sabine Dittmar. Connemann ergänzte: »Jeder von Ihnen und von uns kann zum Lebensretter, zur Lebensretterin werden.«

Am Vortag noch hatte eine weitere Gruppe – ebenfalls aus Abgeordneten von CDU, CSU, SPD, Linken und Grünen – vor einer solchen Widerspruchsregelung gewarnt. Diese wäre ein »Grundrechtseingriff«, so diese Parlamentarierinnen und Parlamentarier. Dieses Argument wies die Gruppe um Connemann, Dittmar sowie Abgeordneten von Grünen und Linken zurück. »Niemand wird gegen seinen Willen zum Organspender oder zur Organspenderin«, versicherte Grünen-Politiker Armin Grau. 

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